Tierseuchenbekämpfung: Für Bekämpfung der Geflügelpest gelten neue erweiterte Vorschriften


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 20.05.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Neue Entscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und Verordnungen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Geflügelpest führen zu Verschärfungen im Umgang mit Geflügel und haben auch Auswirkungen auf die örtlichen Geflügelhalter.

Neben den Haltern von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen müssen nun auch Taubenhalter und die Besitzer von Fasanen, Rebhühnern und Wachteln ihre Tiere beim Veterinäramt anmelden. Die Anzeige hat unter der Angabe des Namens des Tierhalters, seiner Anschrift ( möglichst mit Telefonnummer ) und der Anzahl der im Jahr durchschnittlich von ihm gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, zu erfolgen.

Die Meldung des Geflügel, auch der Tauben, kann per Fax unter der Nr.:0214 406 3902 oder schriftlich an Stadt Leverkusen, Fachbereich Veterinärmedizin, Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen, erfolgen. Nochmals wird auf die Meldepflicht für Geflügelhalter bei der Tierseuchenkasse, Nevinghoff 6, 48147 Münster, hingewiesen:

Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, tote Tiere von mehr als 2% des Bestandes innerhalb von 24 Stunden oder erhebliche Veränderungen der Legeleistung dem Veterinäramt umgehend mitzuteilen. Der Amtstierarzt oder eine Vertreterin/ ein Vertreter ist unter 0214 406 3901 während der Dienstzeiten und in dringenden Fällen jederzeit über die Feuerwehr zu erreichen.

Verboten ist das Betreten oder Befahren eines Betriebes oder sonstigen Standortes an dem Geflügel gehalten wird für betriebsfremde Personen.

Ebenfalls verboten ist nunmehr grundsätzlich der Transport von Hühnern – einschließlich Perl- und Truthühnern -, von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln oder Tauben (Geflügel), von Bruteiern von Geflügel und von unbehandelter und nicht hitzebehandelter Geflügelgülle oder Geflügeleinstreu. In bestimmten Fällen kann das Veterinäramt auf Antrag Ausnahmen für den Transport von Eintagsküken und Junghennen und zur Schlachtung zulassen.

Die seit dem 10. April bestehende Pflicht zur Führung eines Registers durch jeden Geflügelhalter, in das Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers sowie des Transportunternehmers und jeder Besuch betriebsfremder Personen eingetragen werden musste hat sich somit derzeit bis auf die Eintragung von Todesfällen überholt. Die Register müssen aufbewahrt werden um bei eventuell erforderlichen Nachforschungen zur Verfügung zu stehen.

Bis auf weiteres ist die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Tafeleier dürfen innerhalb des Landes Nordrhein–Westfalen von einem Legehennenbetrieb zu einer Packstelle nur in Einweg-Packmaterial oder in vorschriftsmäßig gereinigten und desinfizierten Behältnissen befördert werden.

Zur vertiefenden Information:

Die klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten (z.B. Enten, Gänsen, Puten, Wachteln, Tauben, Wildvögeln). Sie ist anzeigepflichtig. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann aber auch durch indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu übertragen werden. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle Vogelarten, können, ebenso wie insbesondere auch Schweine, die Krankheit übertragen. Bei Wildvögeln treten jedoch nur selten Erkrankungen auf. Auch die Hausgeflügelarten erkranken nicht gleich schwer. Hochempfänglich sind Puten und Hühner. Die Hauptsymptome sind hohe Sterblichkeitsraten und bei Legehennen schlagartiger Abfall der Legeleistung. Mattigkeit, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Blaufärbung und Schwellung der Kopfanhänge und Durchfall. Manchmal sterben die Tiere ohne vorherige klinische Symptome.

Zur weiteren Information:
Die Entscheidung 2003/359/EG der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 16.05.03 erlaubt und regelt die Impfung von für die Geflügelpestinfektionen empfänglichen Vögeln in Zoos in Nordrhein-Westfalen östlich des Rheins und in Belgien und in den Niederlanden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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