Die Stadt Leverkusen wendet sich an ihre Bürgerinnen und Bürger in Hitdorf und Rheindorf: Eine wichtige ehrenamtliche Position im Schiedsamtsbezirk X ist neu zu besetzen. Gesucht wird eine engagierte Schiedsfrau oder ein engagierter Schiedsmann für die Amtsperiode von April 2026 bis März 2031. Interessierte Personen können sich noch bis zum 9. Dezember 2025 bewerben.
Die Hauptaufgabe einer Schiedsperson besteht darin, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten, noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dies betrifft sowohl vermögensrechtliche als auch strafrechtliche Angelegenheiten. Durch Verhandlungsgeschick soll ein Vergleich der Streitparteien herbeigeführt werden.
Zu den typischen Fällen, die eine Schiedsperson behandelt, zählen unter anderem Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten. Auch bei Delikten wie leichterer Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung kann die Schiedsperson als erste Anlaufstelle fungieren. Eine juristische Vorbildung ist für dieses Amt ausdrücklich nicht erforderlich. Die Stadt Leverkusen unterstützt Schiedspersonen durch ausreichend Informationsmaterial und ermöglicht die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen, deren Sachkosten übernommen werden.
Eine Schiedsperson wird für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt durch die jeweilige Bezirksvertretung. Nach der Wahl wird die Schiedsperson von der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen vereidigt. Die Dienstaufsicht über das Schiedsamt obliegt ebenfalls dem Amtsgericht Leverkusen. Eine Wiederwahl für weitere Amtsperioden ist grundsätzlich möglich.
Für das Amt der Schiedsperson sind bestimmte persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten von Bedeutung. Gesucht werden Persönlichkeiten mit gesunder Menschenkenntnis, ausreichend Lebenserfahrung, Geduld sowie ausgeprägtem Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick. Auch die Fähigkeit, schriftliche Vergleichsprotokolle zu verfassen, ist relevant.
Bewerberinnen und Bewerber sollten zwischen 25 und 74 Jahren alt sein und ihren ersten Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk X, also in Hitdorf oder Rheindorf, haben. Nicht als Schiedsperson geeignet sind Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder unter Betreuung stehen.
Für das ehrenamtliche Engagement als Schiedsperson wird von der Stadt Leverkusen eine jährliche Entschädigung gezahlt. Diese beträgt aktuell 1.200 Euro.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf zu bewerben. Die Bewerbung sollte darlegen, warum die betreffende Person sich für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 9. Dezember 2025 einzureichen bei:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Recht und Vergabestelle
Moskauer Str. 4a
51373 Leverkusen
Alternativ können Bewerbungen auch per E-Mail an ehrenamt.rechtswesenstadt.leverkusende gesendet werden.
Sollten im Vorfeld der Bewerbung Fragen zum Schiedsamt aufkommen, können diese ebenfalls per E-Mail an die Adresse ehrenamt.rechtswesenstadt.leverkusende gerichtet werden. Bitte geben Sie dabei Ihre Telefonnummer an, damit die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Sie zeitnah telefonisch kontaktieren kann, um Ihre Anliegen zu besprechen.