Mietspiegel 2017 – Befragung der Leverkusener Mieter und Vermieter beginnt


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 31.08.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Rund 10.000 zufällig ausgewählte Leverkusener Mieter-Haushalte erhalten in diesen Tagen Post: Sie werden gebeten, an der Erstellung des neuen Leverkusener Mietspiegels mitzuwirken. Anschließend erhalten auch Vermieter die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Denn Anfang 2017 soll ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Leverkusen erscheinen.

Oberbürgermeister Uwe Richrath ruft gemeinsam mit Markus Märtens, Dezernent für Bürger, Umwelt und Soziales, dem Leverkusener Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein und dem Mieterverein die angeschriebenen Bürger zu reger Teilnahme auf: „Es kommt auf möglichst viele Rückmeldungen an, also auch auf Ihre“, so Richrath in seinem Anschreiben zur Befragung. Natürlich ist die Teilnahme freiwillig, die Daten werden anonymisiert gespeichert und keinesfalls an Dritte weitergegeben.

Wie hoch die Mieten in Leverkusen wirklich sind und ob die Miete einer Wohnung angemessen ist – für die Klärung dieser Fragen soll der neue Mietspiegel eine verlässliche Grundlage bieten. Die durch eine Zufallsstichprobe ermittelten Mieter und Vermieter haben in den kommenden Wochen Gelegenheit, den Fragebogen online zu beantworten oder einen Papier-Fragebogen anzufordern, diesen auszufüllen und kostenlos an das durch die Stadt Leverkusen mit der Mietspiegelerstellung beauftragte Bochumer InWIS-Institut zurückzusenden.

Alle notwendigen Informationen zur freiwilligen Teilnahme an der Befragung, zur Nutzung des Online-Fragebogens mittels persönlichen Zugangscodes sowie zur Anforderung eines Papier-Fragebogens sind in dem Schreiben der Stadt Leverkusen enthalten, das in diesen Tagen verschickt wird.

Der Fragebogen muss nicht zwangsläufig von derjenigen Person beantwortet werden, die auf Basis der Zufallsauswahl in der Anschrift genannt ist. Wichtig ist, dass die aufgeführten Fragen möglichst genau durch ein Mitglied des Haushaltes beantwortet werden. Der in der Anschrift genannte Name steht lediglich stellvertretend für den gesamten Haushalt. Sollten im Einzelfall Personen angeschrieben worden sein, die gemeinsam mit Angehörigen Wohneigentum bewohnen, wäre InWIS für eine entsprechende Rückmeldung dankbar.

Aus den eingehenden Antworten erarbeitet InWIS anhand eines anerkannten wissenschaftlichen Verfahrens das neue Zahlenwerk zum Leverkusener Mietwohnungsmarkt. Ständig begleitet wird die Arbeit der InWIS-Experten, die bereits erfolgreich Mietspiegel unter anderem für die Städte Dortmund, Bielefeld, Mülheim an der Ruhr oder auch Frankfurt am Main erstellt haben, vom Arbeitskreis Mietspiegel Leverkusen. Dort sind Leverkusener Wohnungsunternehmen, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein und die Leverkusener Immobilienbörse genauso vertreten wie der Mieterverein, der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und die Stadt Leverkusen.

Mietspiegel dienen als objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen, indem sie eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im freifinanzierten Wohnungsbau bieten – sie sollen die in einer Gemeinde üblicherweise gezahlten Mieten „(wider)spiegeln“. Damit dienen Mietspiegel beiden Parteien eines Mietverhältnisses: Sie schützen Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten und Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten. Der Mietspiegel besitzt in Leverkusen als Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete durch das Inkrafttreten der Mietpreisbremse eine besondere Relevanz.

Bisher wurde der Mietspiegel für Leverkusen regelmäßig - zuletzt im Jahr 2013 -gemeinschaftlich vom Arbeitskreis Mietspiegel Leverkusen erstellt.
Im Gegensatz zum bisherigen soll der neue Mietspiegel jedoch „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sein. Das bedeutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern beider Parteien – also Mieter- und Vermieterseite – anerkannt werden muss. Es gilt dann die Vermutung, dass die ausgewiesenen Werte tatsächlich den ortüblichen Mietpreisen entsprechen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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