„Leider führt die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zurzeit zu großen Verunsicherungen, insbesondere bei Vereinen und kleinen mittelständischen Unternehmen. Dies wird noch dadurch bestärkt, dass der ein oder andere nationale Datenschützer versucht, Standards im Markt unterzubringen, die europarechtlich keine Grundlage haben. Sie interpretieren das europäische Recht dabei bewusst in einer Weise, dass der Datenschutz zur Innovationsbremse wird. Dies darf nicht sein! Manche Verpflichtungen aus der Datenschutzgrundverordnung betreffen aber vor allem Unternehmen, die große Datenmengen verarbeiten oder risikobehaftete Datenverarbeitungsprozesse durchführen. Ich bin daher froh, dass die EU-Kommission angekündigt hat, in Kürze eine Aufklärungskampagne zu starten, die sich speziell an kleinere Betriebe richtet“, erklärt Axel Voss (CDU), der für die Europäische Volkspartei der zuständige Berichterstatter für die DSGVO im Europäischen Parlament gewesen ist.
„Grundsätzlich ist es richtig, die bisherigen veralteten EU-Richtlinien von 1995 durch eine neue zeitgemäße Regelung zu ersetzen und damit eine einheitliche Regelung zum Datenschutz in den 28 EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.
Dennoch hätte ich mir bei der Verordnung eine zukunftsorientiertere Balance zwischen dem Schutz der Rechte des Einzelnen und praktikablen Regeln für die europäische Wirtschaft gewünscht. Man sieht nun leider, dass die Vorschriften überinterpretiert werden und viel mehr Bürokratie als notwendig ist entsteht. Mit gezielteren Regelungen und mehr Ausnahmen für die alltägliche Datenverarbeitung durch Bürger, Vereine und kleine Unternehmen hätte dies von vornherein verhindert werden können. Deshalb habe ich vor zwei Jahren im Europäischen Parlament auch gegen die DSGVO gestimmt. Allerdings wollten damals vor allem Sozialdemokraten, Grüne, Liberale und Linke im Lichte des Datenschutzes immer mehr Bürokratie etablieren, unter denen heute fast alle zu Recht aufstöhnen“, erläutert der Europaabgeordnete Voss abschließend.
Die DSGVO kommt am 25. Mai 2018 EU-weit zur Anwendung, ihre Vorgaben müssen also fortan komplett umgesetzt werden. Der erste Entwurf der EU-Kommission ist aus Januar 2012. Beschlossen wurde die Verordnung vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament im April 2016 – mit der zweijährigen Umsetzungsfrist.
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