Nach den jüngsten Entwicklungen bei Schering:

Bayer hält an Abfindung zu 89 Euro je Schering-Aktie fest

Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 31.07.2006 // Quelle: Bayer

Der Bayer-Vorstand hält auch angesichts der aktuellen Entwicklungen bei Schering an seinem Angebot fest, in dem zwischen der Bayer-Tochter Dritte BV GmbH und Schering geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein Barabfindungsangebot von 89,00 Euro je Schering-Aktie vorzusehen. Alternativ dazu ist eine jährliche Ausgleichszahlung von 3,62 Euro (netto) je Schering-Aktie geplant. Die Schering AG hatte am Montag das Kontrastmittel Ultravist® 370 freiwillig zurückgerufen. Nicht betroffen sind die Produktionen in China und Südkorea, ebenso alle übrigen Konzentrationen des Produkts. Ferner gab Schering unzureichende Ergebnisse einer Phase-III-Studie ("n.o.v.e.l. 4") zu Sargramostim bei Patienten mit Morbus Crohn bekannt. Die entsprechenden Mitteilungen sind im Internet unter http://www.schering.de einsehbar.

Auf Grund dieser Ereignisse ist nicht auszuschließen, dass sich der Unternehmenswert von Schering leicht verringern wird. Nach einer vorläufigen Einschätzung der gemeinsam von Bayer und Schering als Gutachterin beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wird der Rückruf von Ultravist® 370 mit 0,74 Euro je Schering-Aktie bewertet. KPMG hatte am 26. Juli 2006 nach dem Standard IDW S 1 einen Wert von 87,63 Euro je Schering-Aktie ermittelt. Die aus dem Unternehmenswert abgeleitete angemessene Ausgleichszahlung betrug nach Auffassung von KPMG 3,62 Euro je Aktie.

Bayer hat sich dennoch entschieden, das Barabfindungsangebot von 89,00 Euro für die Schering-Aktionäre beizubehalten. "Wir wollen an unserem Zeitplan festhalten, um Schering so schnell wie möglich integrieren zu können", erklärte Werner Wenning, der Vorstandsvorsitzende der Bayer AG.

"Die verbliebenen Schering-Aktionäre haben nun weiterhin die Gelegenheit, ihre Anteile zu diesem attraktiven Preis - der auch bereits im Rahmen des Übernahmeangebots bezahlt wurde - an Bayer zu übertragen", fügte Wenning hinzu.

Der geplante Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit u.a. der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Schering AG.
Die Schering-Aktionäre - darunter Bayer mit über 92 Prozent der Stimmrechte - werden in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Schering AG hierüber beschließen. Der Vertrag ermöglicht Bayer eine umfassende Integration von Schering in den Bayer-Konzern selbst dann, wenn es mittelfristig nicht zu einem so genannten Squeeze-out - dem Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung - kommen sollte. Hierfür benötigt Bayer eine Beteiligung von 95 Prozent am Grundkapital von Schering.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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