Die Verwaltung wird vor Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung III zur befristeten Einführung eines zeitlich beschränkten Radfahrverbotes in der Fußgängerzone Schlebusch zunächst eine repräsentative Befragung zur Akzeptanz eines Radfahrverbotes nach den Sommerferien durchführen.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass