Gemeinsame Kontrolle: Behörden überprüfen Kioske und Trinkhallen in Leverkusen

05.09.2025 // Quelle: Stadtverwaltung

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In Leverkusen führte der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) am 4. September eine umfassende Kontrolle von 13 Kiosken und Trinkhallen durch. Gemeinsam mit der Polizei, dem Hauptzollamt Köln und weiteren Behörden wurden zahlreiche Verstöße aufgedeckt, darunter Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und die Preisangabenverordnung. Die koordinierte Aktion, an der rund 30 Einsatzkräfte beteiligt waren, zeigt die Effektivität behördenübergreifender Zusammenarbeit. Marcus Richter, Leiter des KOD, betont die Notwendigkeit solcher Kontrollen für faire Wettbewerbsbedingungen in Leverkusen. Die Maßnahmen führen zu Bußgeldverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen, um gesetzliche Vorgaben konsequent durchzusetzen.

Wer in Leverkusen einen Kiosk oder eine Trinkhalle betreibt, musste am Donnerstag mit einer Überprüfung rechnen. In einer großangelegten Aktion hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt gemeinsam mit weiteren Sicherheits- und Finanzbehörden insgesamt 13 Betriebe im Stadtgebiet kontrolliert.

Die Aktion, die am 4. September stattfand, wurde von drei Teams gleichzeitig durchgeführt, um eine möglichst hohe Effektivität zu gewährleisten. Ziel war eine umfassende gewerberechtliche Überprüfung der Betriebe.

Behörden arbeiten Hand in Hand


Für die Schwerpunktkontrolle hat die Stadt Leverkusen auf eine breite Zusammenarbeit gesetzt. Neben den Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes waren auch Einsatzkräfte der städtischen Ausländerbehörde, der Polizei, des Hauptzollamts Köln sowie des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW beteiligt. Insgesamt waren rund 30 Einsatzkräfte vor Ort.

Dieses Vorgehen hat sich bewährt, wie Marcus Richter, der Leiter des KOD, bestätigt: „Bei Schwerpunktkontrollen im gewerblichen Bereich arbeitet der KOD mittlerweile regelmäßig behördenübergreifend mit anderen Stellen zusammen.“ Die Bündelung der verschiedenen Zuständigkeiten sei der Schlüssel zum Erfolg. „Durch die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Behörden können wir dem Fehlverhalten einzelner Gewerbetreibender gezielt nachgehen und dieses entsprechend sanktionieren“, so Richter.

Zahlreiche Verstöße aufgedeckt


Die Bilanz des Einsatztages zeigt, dass die Kontrollen notwendig waren. Die Einsatzkräfte stellten eine Reihe von Verstößen fest, die nun Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Der Kommunale Ordnungsdienst leitete mehrere Bußgeldverfahren ein. Beanstandet wurden unter anderem Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, die Preisangabenverordnung und das Verpackungsgesetz.
  • Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW eröffnete ebenfalls diverse Bußgeldverfahren.
  • Die Beamten des Hauptzollamts Köln leiteten mehrere Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei ein.
  • Die Polizei nahm im Zuge der Kontrollen eine Person in Gewahrsam.

    Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung solcher koordinierten Einsätze, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und für faire Wettbewerbsbedingungen in der Stadt zu sorgen.
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