Engagierte Bürger gesucht: Stadt braucht neue Schiedsperson für Wiesdorf und Manfort

29.04.2025 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Stadt Leverkusen sucht engagierte Bürger für das Ehrenamt der Schiedsperson im Bezirk II, der Wiesdorf und Manfort umfasst. Unter dem Motto "Schlichten statt Richten" sollen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden. Interessierte können sich bis zum 21. Mai 2025 bewerben. Voraussetzungen sind ein Alter zwischen 25 und 74 Jahren sowie der Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk. Wichtige Eigenschaften sind Menschenkenntnis, Geduld und Verhandlungsgeschick. Das Ehrenamt wird für fünf Jahre vergeben, mit einer jährlichen Entschädigung von 1.200 Euro. Bewerbungen sind schriftlich an die Stadt Leverkusen zu richten, entweder per Post oder E-Mail.

Die Stadt Leverkusen sucht eine engagierte Bürgerin oder einen engagierten Bürger für das Ehrenamt der Schiedsperson im Bezirk II, der die Stadtteile Wiesdorf und Manfort umfasst. Unter dem Motto "Schlichten statt Richten" tragen Schiedsleute dazu bei, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Interessierte können sich bis spätestens zum 21. Mai 2025 bewerben.

Schlichten statt Richten: Die Aufgaben im Detail


Die Hauptaufgabe einer Schiedsperson besteht darin, bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu vermitteln, bevor ein mögliches Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Ziel ist es, durch Verhandlungsgeschick eine Einigung (Vergleich) zwischen den Streitenden zu erzielen. Das Aufgabengebiet ist vielfältig und umfasst beispielsweise:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietstreitigkeiten
  • Schlichtung bei leichter Körperverletzung
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung

    Eine juristische Vorbildung ist für dieses Ehrenamt ausdrücklich nicht erforderlich. Die Stadt stellt ausreichend Informationsmaterial zur Verfügung und bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen. Anfallende Sachkosten werden von der Stadt Leverkusen übernommen.

    Wer kann Schiedsperson werden?


    Gesucht werden Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses verantwortungsvolle Amt geeignet sind. Wichtige Eigenschaften sind:

  • Gesunde Menschenkenntnis
  • Ausreichend Lebenserfahrung
  • Geduld
  • Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick
  • Fähigkeit, schriftliche Vergleichsprotokolle abzufassen

    Formale Voraussetzungen sind ein Alter zwischen 25 und 74 Jahren und der erste Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk II (Wiesdorf/Manfort). Zudem dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder unter Betreuung stehen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

    Rahmenbedingungen des Ehrenamts


    Das Ehrenamt der Schiedsperson wird für eine Dauer von fünf Jahren vergeben, in diesem Fall für den Zeitraum von August 2025 bis Juli 2030. Die Wahl erfolgt durch die zuständige Bezirksvertretung. Anschließend wird die gewählte Person von der Direktorin des Amtsgerichts vereidigt, welches auch die Dienstaufsicht führt. Eine Wiederwahl ist möglich.

    Für die Ausübung dieses Ehrenamtes wird derzeit eine jährliche Entschädigung von 1.200 Euro gezahlt.

    So bewerben Sie sich


    Wenn Sie sich für das Ehrenamt der Schiedsperson interessieren und die Voraussetzungen erfüllen, bittet die Stadt um eine schriftliche Bewerbung. Diese sollte einen kurzen Lebenslauf enthalten und darlegen, warum Sie sich für die Ausübung des Schiedsamtes als besonders geeignet ansehen.

    Bewerbungsfrist: 21. Mai 2025

    Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

    Per Post:
    Stadt Leverkusen
    Fachbereich Recht und Vergabestelle
    Moskauer Str. 4a
    51373 Leverkusen

    Oder per E-Mail:
    ehrenamt.rechtswesen@stadt.leverkusen.de


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