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Beflaggung anlässlich des 70. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Vertriebenen

Veröffentlicht: 02.08.2020 // Quelle: BdV Leverkusen

Als ein würdiges Zeichen der Anerkennung der Leistung der Vertriebenen bezeichnet der Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen Leverkusen (BdV), Rüdiger Scholz, die Anordnung zur öffentlichen Beflaggung am 5. August 2020, dem 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Charta der Vertriebenen. Er erklärt dazu:

„Es waren die Vertriebenen, die mit der Unterzeichnung ihrer Charta am 5. August 1950 die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in Europa legten. Nur fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges verzichteten sie darin auf Rache und Vergeltung und appellierten an alle Verantwortlichen, ein geeintes Europa zu schaffen, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. Die Vertriebenen waren damit die ersten, die diese Forderung formulierten.

Außerdem forderten die Vertriebenen mit Blick auf ihr eigenes Schicksal, dass das Recht auf Heimat als Menschenrecht anerkannt und verwirklicht wird. Im Jahr 2010 bezeichnete der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert die Charta anlässlich ihres 60. Jubiläums als ein Gründungsdokument der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb ist es in einer Zeit, in der nur noch wenige Menschen der Erlebnisgeneration leben, ein besonderes Signal, mit der Beflaggung die Leistungen der Vertriebenen zu würdigen.

Wie notwendig die Erinnerung an die Charta und die darin formulierten Forderungen ist, belegt die Tatsache, dass auch heute noch weltweit Millionen Menschen aus ihrer angestammten Heimat vertrieben werden, dabei vielfach ihr Leben verlieren oder in der Ferne eine neue Bleibe suchen müssen.

Deshalb ist die Charta der Vertriebenen auch 70 Jahre nach ihrer Formulierung immer noch aktuell.“

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