BPOL NRW: Bahnbetriebsunfall am Bahnhof Leichlingen - Bundespolizei warnt vor Gefahren

14.11.2025 // Quelle: Polizei
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Am Donnerstagabend kam es am Bahnhof Leichlingen zu einem schweren Personenunfall. Ein durchfahrender ICE erfasste einen 27-jährigen Mann, der sich zu nah an der Bahnsteigkante aufhielt und durch sein Mobiltelefon abgelenkt war. Der Triebfahrzeugführer leitete sofort eine Schnellbremsung ein, konnte jedoch eine Kollision nicht verhindern. Der Mann wurde mit einer Kopfverletzung per Rettungshubschrauber in eine Universitätsklinik gebracht. Die Bahnstrecke zwischen Leverkusen-Opladen und Leichlingen wurde zeitweise gesperrt. Die Bundespolizei mahnt, ausreichend Abstand zur Bahnsteigkante zu halten und die Sicherheitslinie zu beachten.

Leichlingen (ots) -

Am gestrigen Donnerstag, 13. November, kam es gegen 17:25 Uhr am Bahnhof Leichlingen zu einem Personenunfall. Ein durchfahrender ICE erfasste einen 27-jährigen Mann und verletzte ihn schwer.

Nach ersten Erkenntnissen der Bundespolizei hielt sich die Person zu nah an der Bahnsteigkante auf und war zugleich durch die Nutzung seines Mobiltelefons abgelenkt. Der Triebfahrzeugführer gab beim Erkennen der Gefahr sofort einen Achtungspfiff ab und leitete eine Schnellbremsung ein. Trotz dieser umgehenden Reaktion ließ sich eine Kollision nicht mehr verhindern. Der 27-Jährige blieb schwer verletzt am Bahnsteig liegen.

Ein alarmierter Rettungshubschrauber brachte den Mann mit einer Kopfverletzung in die nächstgelegene Universitätsklinik.

Aufgrund des Unfalls musste die Bahnstrecke zwischen Leverkusen-Opladen und dem Bahnhof Leichlingen zeitweise gesperrt werden, was zu betrieblichen Einschränkungen bei der Deutschen Bahn führte.

Die Bundespolizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um erneut und mit Nachdruck zu warnen:

  • Halten Sie ausreichend Abstand von der Bahnsteigkante! Die weiße
    Sicherheitslinie auf dem Boden markiert den sicheren Abstand zur
    Bahnsteigkante. Übertreten Sie die Sicherheitslinie erst dann,
    wenn der Zug vollständig zum Halt gekommen ist.

  • Züge können Bahnhöfe und Haltepunkte mit Geschwindigkeiten bis
    zu 230 km/h durchfahren. Durch den entstehenden Luftsog können
    sich unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände
    in Bewegung setzen oder Personen mitreißen.

    Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

    Tags: NRW, Polizei, Kriminalität

Kategorie: Verkehr
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