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lesenKarl Lauterbach hat den Leverkusenerinnen und Leverkusenern versprochen, im Bundestag einen Entschließungsantrag für die sogenannte Kombilösung zu stellen. Nun verbreitet er das Gerücht, dass er dies wegen der Koalitionsverhandlungen aber erst ab Ende Januar tun könne.
Das stimmt nicht. Mit diesem Argument blendet er die Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen wider besseren Wissens.
Die Abgeordneten des bisherigen Bundestages sind noch bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages am 24. Oktober 2017 im Amt. Herr Lauterbach kann mit seiner Fraktion jederzeit einen Entschließungsantrag stellen und eine Sondersitzung des noch amtierenden Bundestages beantragen. Dann müsste dieser über den Antrag entscheiden. Und dort gibt es rechnerisch sogar eine rot-rot-grüne Mehrheit. Außerdem hätte Karl Lauterbach seinen Antrag auch zur letzten Bundestagssitzung stellen können. Zu der ist er aber gar nicht erst erschienen.
Der Verweis von Karl Lauterbach auf die Koalitionsverhandlungen ist eine fadenscheinige Ausrede. Aber auch sein Versprechen, für die Initiativen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sprechen zu wollen, hat er nicht eingehalten.