Anlage von naturnahen Gartenteichen


Archivmeldung aus dem Jahr 1998
Veröffentlicht: 23.04.1998 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch in diesem Jahr hat die Stadt wieder die Möglichkeit, die Anlage von Gartenteichen zu beschussen.

Mit Hilfe von Landesmitteln können Bürgern, die einen ökologisch wertvollen Lebensraum für Vögel und Säugetiere wie auch Wasser- oder Sumpfpflanzen schaffen wollen, ein Zuschuß zu gewährt werden.

Ob und in welcher Höhe gefördert werden kann, wird nach einem Ortstermin durch Mitarbeiter/innen der Unteren Landschaftsbehörde entschieden. Mindestvorraussetzung für eine finanzielle Unterstützung sind, daß die Wasserfläche ca. 15 Quadratmeter beträgt und mindestens 20 Meter von der Bebauung entfernt ist. Ebenso muß ein Anschluß an die freie Landschaft vorhanden sein. Interessierte Bürger können bis zum 01. August einen formlosen Antrag mit Lageplan an die Untere Landschaftsbehörde, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen übersenden. Telefonische Auskünfte werden unter Telefon 4 06-32 43 oder 4 06-32 42 erteilt.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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