Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Informationen zur Briefwahl in Leverkusen

10.01.2025 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wirft ihre Schatten voraus, besonders für die Bürgerinnen und Bürger Leverkusens. Ab dem 20. Januar werden Wahlbenachrichtigungen versendet, die wichtige Informationen zur Briefwahl enthalten. Diese kann ab dem 10. Februar im Leverkusener Briefwahlbüro in der Hauptstraße 137 beantragt werden. Die Stadt empfiehlt eine digitale Beantragung über die Website oder per QR-Code, um den Prozess zu beschleunigen. Wichtig: Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Weitere Details sind auf der Webseite der Stadt Leverkusen zu finden, die umfassende Informationen zur Wahl bereitstellt.

Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 steht bevor. Für Leverkusener Bürgerinnen und Bürger, die nicht persönlich im Wahllokal wählen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Aufgrund der knappen Fristen ist eine frühzeitige Planung ratsam.

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen

Ab dem 20. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Diese enthalten wichtige Informationen zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Wahllokal und zur Briefwahlbeantragung. Die Briefwahl selbst ist allerdings erst ab dem 10. Februar möglich, da die Stimmzettel erst nach den finalen Entscheidungen des Landes- und Bundeswahlausschusses am 30. Januar gedruckt werden können.

Briefwahlbüro öffnet am 10. Februar

Das Leverkusener Briefwahlbüro in der Hauptstraße 137 öffnet am 10. Februar 2025 seine Türen. Hier können Sie die Briefwahl beantragen und/oder Ihren Stimmzettel ausfüllen, auch ohne Wahlbenachrichtigung. Ein Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. Die Wahlbenachrichtigung sollte, falls vorhanden, mitgebracht werden.

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf verschiedenen Wegen möglich:

Online-Antrag

Ab dem 13. Januar 2025 können Sie Ihre Unterlagen bequem online unter www.wahlschein.de beantragen. Nach Eingabe Ihrer Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.

Antrag per QR-Code

Ihre Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code. Scannen Sie diesen mit Ihrem Smartphone, um den Antrag digital zu stellen. Die Daten werden ebenfalls elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.

Antrag per Post

Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie sie frankiert an das Wahlamt zurück. Die Unterlagen erhalten Sie dann per Post (voraussichtlich nicht vor Mitte Februar).

Die Stadt Leverkusen bittet um die digitale Beantragung über die Website oder per QR-Code, um die Bearbeitung zu beschleunigen. In Ausnahmefällen ist auch eine E-Mail-Antragstellung an 330-briefwahlstadt.leverkusende möglich (Name, Geburtsdatum und Adresse angeben).

Wichtige Hinweise zur Rücksendung

Bitte unbedingt beachten: Berücksichtigen Sie bei der postalischen Rücksendung des Wahlbriefes die Postlaufzeiten. Der Wahlbrief muss bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, im Rathaus (Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.

Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, ab dem 10. Februar entweder direkt im Briefwahlbüro zu wählen oder den Wahlbrief persönlich im Rathaus abzugeben.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl und zur Briefwahl finden Sie auf der Webseite der Stadt Leverkusen:

https://www.leverkusen.de/rathaus/wahlen/bundestagswahl

https://www.leverkusen.de/rathaus/wahlen/briefwahl-bundestagswahl

Großes Interesse am Wahlehrenamt

Die Stadt Leverkusen bedankt sich für das große Interesse an der Übernahme des Wahlehrenamtes. Die meisten Positionen für die Wahlhelfer sind bereits besetzt. Wahlhelfende, die bis zum 17. Januar 2025 keine Einberufung erhalten haben, werden gebeten, sich telefonisch unter 0214/406 33030 oder per E-Mail an 330-wahlhelfendestadt.leverkusende zu melden.


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