PIRATEN kritisieren Corona-Maßnahmenpaket der Stadt


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 13.10.2020 // Quelle: Piraten

Die Stadt Leverkusen liegt bei der Sieben-Tage-Inzidenz von nachgewiesenen Corona-Infektionen bei 62,3 pro 100.000 Einwohner. Damit gilt sie als Risikogebiet und muss strengere Schutzmaßnahmen ergreifen. Die PIRATEN weisen auf mehrere Probleme in der Allgemeinverfügung aus dem Amtsblatt 55 hin. Trotz der Kritik rufen die PIRATEN zum Einhalten der Corona-Einschränkungen auf.

Büropirat Oliver Ding kommentiert: "Wir weisen die Stadt Leverkusen darauf hin, dass nach §1 Abs. 1 S. 2 PAuswG Gastronomen und Veranstalter keine zur Feststellung der Identität berechtigte Behörden sind. Niemand muss in der Kneipe oder im Restaurant seinen Personalausweis zeigen. Das Problem falscher Angaben wird viel besser durch vertrauensbildende Maßnahmen gelöst. Die Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Daten sicher aufbewahrt und die Listen nur im Falle eines Infektionsgeschehens vom Gesundheitsamt genutzt werden. Die Polizei sollte zusagen, weiterhin darauf zu verzichten, die Daten aufgrund von Trivialvergehen zu nutzen. Dann werden viel mehr Menschen richtige Angaben hinterlassen."

Ding bemängelt weiter: "Das Ende der umfassenderen Regelungen ist nicht an ein Absinken der Sieben-Tages-Inzidenz gekoppelt, sondern es wurde eine zeitliche Dauer festgelegt. Aber was passiert z.B., wenn wir vorher wieder unter die Schwelle von 50 Fällen/100.000 Einwohner sinken? Wann werden die strengeren Maßnahmen eingestellt: bei Werten unter 50, bei unter 45 oder erst bei unter 35? Dass die Stadt keine konkreten Vorgaben festlegt, lässt die Einschränkungen willkürlich erscheinen. Es gibt kein nachvollziehbares Exit-Szenario. Und was passiert, wenn am 31.10.2020 noch über 50 Fälle/100.000 Einwohner vorliegen? Die Stadt folgt dem schlechten Beispiel des Landes, die rechtlichen Vorgaben in unrealistisch kurze Zeitfenster zu setzen. Die Pandemie wird uns noch bis mindestens 2021 begleiten und wir stehen gerade erst am Anfang der kalten Jahreszeit.

Auch das rigorose Verkaufsverbot von Alkohol an den Wochenenden ist ein übermäßiger Eingriff. Was ist infektionsgefährdend daran, wenn z.B. jemand am Freitag Abend eine Flasche Wein für ein Candle-Light-Dinner am Samstag kauft? Das erinnert an das gescheiterte Bollerwagen-Verbot vom Maifeiertag.



Am Folgetag äußerte sich auch Bürgermeister Bernhard Marewski kritisch
Corona-Bekämpfung in Leverkusen : Wir sind die Besten!


WDR: "In Leverkusen, wo die 7-Tage-Inzidenz am Dienstag bei 62,3 Neuinfektionen lag, gilt ab Mittwoch, 145.10.2020, eine Sperrstunde für die Gastronomie von 23.00 bis 6.00 Uhr. Auch im öffentlichen Raum darf in dieser Zeit kein Alkohol konsumiert werden.
An den Wochenenden wird es außerhalb von Gaststätten keinen Alkohol zu kaufen geben."
( http://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-36675.html )

Wieder einmal hat es Leverkusen "prominent" deutschlandweit (!) in die Medien gebracht. Das ist ja was.
Ja, wir sind die besten.

Während man in Deutschland i.d.R. (an Wochenenden) ein Verkaufsverbot von Alkohol ab frühestens ab den Abendstunden angesetzt hat (20 Uhr und meist später), z.T. auch nur auf (Party-)Hotspots beschränkt, so glänzt Leverkusen mit der Radikal-Verordnung - von Freitag bis Montag rund um die Uhr:
„Fr. 20 Uhr bis Mo. 06 Uhr kein Alkoholverkauf an sämtlichen Verkaufsstellen in Leverkusen.“

"Sämtliche Verkaufsstellen" (so auch von den lokalen Medien zitiert!) heißt stadtweit: alle Supermärkte, Nahversorgermärkte, Getränkehändler usw. in Leverkusen.

Ich behaupte, das ist einmalig in der Republik!

Und ich behaupte, das ist absolut inpraktikabel.
Wer will das durchsetzen, kontrollieren, ahnden?
Wie beim "Bollerwagenverbot" wieder maßlos über das Ziel hinausgeschossen?

Solche Eskapaden sind unverhältnismäßig und die Sinnhaftigkeit muss infrage gestellt werden.

Vereinfacht gesagt: Covid19 wird von Mensch zu Mensch übertragen, vorzugsweise bei Menschenansammlungen ... und nicht über Alkohol.

Es geht um die Vermeidung von geselligen Gruppenbildungen - vor allem an sog. (Party-)Hotspots - und nicht um ein Bierchen am Abend zu Hause.

Was die Ausbreitung von Covid19 verhindert, ... sind zügige Testungen von Verdachtsfällen und umgehende Reaktionen darauf:
- Wer waren die Kontaktpersonen der letzten Zeit?!
- Gibt es Kontaktlisten?
- Wird unverzüglich (!) seitens des Gesundheitsamtes Kontakt mit den Kontaktpersonen aufgenommen?
- Werden die Kontaktpersonen unverzüglich über die notwendigen weiteren Verhaltensweisen aufgeklärt?
- Müssen besondere Maßnahmen verordnet werden: Quarantäne von Personen bzw. Personengruppen?
Kernaufgaben der Stadtverwaltung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie!



Später meldete sich dann auch noch Aufbruch zu Wort
Der „Aufbruch Leverkusen“ hält die erlassene Verfügung in weiten Teilen für unverhältnismäßig und daher rechtswidrig

Hierzu erklärt der Stadtrat des „Aufbruch Leverkusen“ Rechtsanwalt Markus Beisicht:

„Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum in Leverkusen die Kneipen nach den Vorgaben von Oberbürgermeister Richrath um 23:00 Uhr schließen müssen; in Köln hingegen erst um 01:00 Uhr. Mit diesem Maßnahmenpaket erweist sich Uwe Richrath als Totengräber der Leverkusener Gastronomie. Die Maßnahmen erweisen sich als völlig unverhältnismäßig, insbesondere wenn man sie mit den in Köln verhängten Schutzmaßnahmen vergleicht. Zumal es in Leverkusener Gaststätten bislang keine Infektionen bzw. Ansteckungen gegeben hat.

Auch das strikte Verkaufsverbot von Alkohol am Wochenende dürfte ebenfalls rechtswidrig, da unverhältnismäßig sein. Die Stadtverwaltung hat offenbar aus dem gescheiteren Alkoholverbot vom Mai-Feiertag nichts gelernt. Auch die verhängte strikte Maskenpflicht in allen Leverkusener Fußgängerzonen dürfte ebenfalls überzogen und rechtlich fragwürdig sein. Insgesamt bedeutet die aktuelle Allgemeinverfügung für Leverkusen eine weitere unverhältnismäßige Einschränkung unserer Grundrechte, die so sicher nicht konsensfähig sein kann.

Mit unverhältnismäßigen Holzhammermethoden und Panikmachern wie dem unseligen SPD-Bundestagabgeordneten Karl Lauterbach verunsichert man lediglich die Bevölkerung und gefährdet einen innerstädtischen Konsens im notwendigen Kampf gegen Covid-19.

Der „Aufbruch Leverkusen“ fordert daher von der Stadtverwaltung die gestern erlassene Allgemeinverfügung umgehend auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen und zu korrigieren. Daneben werden wir auch rechtliche Maßnahmen wie einen Eilantrag auf die teilweise Aussetzung des Vollzuges der Allgemeinverfügung prüfen lassen.“
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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