Steigende Infektionszahlen: Einschränkende Maßnahmen beschlossen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 13.10.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Infektionszahlen steigen auch (aber stärker als in Bundes- und Landesdurchschnitt) in Leverkusen kontinuierlich an. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt heute, 13.10.2020, bei 62,3. Am 2. Oktober hatte sie den Wert von über 35 überschritten. Der Krisenstab der Stadt hat bereits gestern mögliche einschränkende Maßnahmen beraten und diese heute konkretisiert. Diese wurden mit den übergeordneten Behörden abgestimmt.

Um das Infektionsgeschehen zu bremsen, wurden u.a. folgende Regelungen beschlossen, die ab 14.10.2020 gelten:

  • Es dürfen sich nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum treffen, sofern diese aus unterschiedlichen Haushalten stammen.
  • Es gilt eine Maskenpflicht in sämtlichen Fußgängerzonen sowie auf Märkten (z.B. Wochenmarkt, Trödel-/Flohmarkt); in Schulgebäuden und Veranstaltungsräumen, bei Sportveranstaltungen sowie bei Beerdigungen auf Friedhöfen.
  • An privaten Festen und Feiern, die nicht in einer privaten Wohnung stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
  • Es gilt eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen.

  • Alkoholverbot im öffentlichen Raum von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
  • Sperrstunde für die Gastronomie von 23.00 bis 6.00 Uhr
  • Alkoholverkaufsverbot an Wochenenden (Ausnahme Gastronomie)
  • Bei Veranstaltungen dürfen maximal 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen.

    Sobald die 7-Tage-Inzidenz wieder unter einen Wert von 50 fällt, entfallen das Alkoholverbot im öffentlichen Raum, die Sperrstunde für die Gastronomie, das Alkoholverkaufsverbot sowie die Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen auf 500 im Außenbereich und 250 in geschlossenen Räumen. Die übrigen zuvor genannten Maßnahmen gelten, solange die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschreitet.

    Die Details können der Allgemeinverfügung im aktuellen Amtsblatt entnommen werden.

    Die Kontrolle der Maßnahmen wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie durch zusätzliche private Sicherheitskräfte vorgenommen.

    Für Bürgerinnen und Bürger, die aktuell eine Urlaubsreise antreten möchten und dafür aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von 50 in der Urlaubsregion einen negativen Test vorlegen müssen, besteht die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Dazu müssen sie sich an den Hausarzt wenden, der entweder selbst einen Abstrich vornimmt oder eine Verordnung für einen Abstrich (in Leverkusen z.B. im Synlab-Container), ausstellt. Überweisungen durch den Hausarzt an des Corona-Abstrichzentrum an der Auermühle sind nicht möglich. Abstriche finden dort ausschließlich nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt statt. Dies betrifft in erster Linie Kontaktpersonen von positiv getesteten Patienten.

    Einschätzung des Gesundheitsamtes zur aktuellen Lage:
    Der weitere Anstieg der Infektionszahlen und das Überschreiten des Grenzwertes von 50 ist nicht auf größere Infektionsherde zurückzuführen, sondern ist weiterhin vor allem durch private Feiern genauso wie durch Reiserückkehrer begründet. Diese Entwicklung ist vergleichbar zu der, die aktuell in den anderen Städten und Kreisen der Region zu verzeichnen ist. Dies war aufgrund der räumlichen Nähe zu erwarten.

    Die Entwicklung in der Region verdeutlich der Blick auf die Grafik des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen, die unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html zu finden ist. (Dort muss in den Einstellungen in der obersten Zeile ganz rechts der Button „Alle Kommunen“ angeklickt werden. Anschließend müssen in der untersten Zeile die Buttons „7 Tage“ sowie pro 100.000 Einw.“ angewählt werden, um die entsprechende Grafik anzeigen zu lassen.)

    Das Gesundheitsamt empfiehlt daher, dass sich auch im privaten Raum nicht mehr als 10 Personen treffen. Zudem rät es weiterhin dazu, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Selbstverständlich gilt nach wie vor bei sozialen Kontakten konsequent die bekannten Hygieneregeln bestehend aus Abstandhalten, dem korrekten Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie der richtig angewandten Handhygiene eingehalten werden.
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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