Die Stadt Leverkusen sucht eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann für den Bezirk VIII (Opladen). Die Stelle ist für die Amtsperiode Januar 2025 bis Januar 2030 zu besetzen.
Streitschlichter mit Verhandlungsgeschick gesucht
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, vor einem möglichen Gerichtsverfahren Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art durch Verhandlungsgeschick zu schlichten und auf einen Vergleich der Streitenden hinzuwirken.
Welche Aufgaben warten auf die Schiedsperson?
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten sowie die Schlichtung bei leichterer Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung.
Keine juristische Vorbildung erforderlich
Eine juristische Vorbildung ist für die Tätigkeit als Schiedsperson nicht erforderlich. Die
Stadt Leverkusen stellt den Schiedspersonen ausreichend Informationsmaterial zur Verfügung und bietet die Möglichkeit an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt.
Wahl und Vereidigung
Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren von der jeweiligen Bezirksvertretung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen vereidigt. Die Dienstaufsicht obliegt dem Amtsgericht Leverkusen. Eine Wiederwahl zur Schiedsperson ist möglich.
Bewerbung bis zum 30. November
Bewerber für das Amt der Schiedsperson müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer unter Betreuung steht.
Wichtige Eigenschaften für das Schiedsamt
Die zu wählende Schiedsperson sollte persönliche Eigenschaften besitzen, die für die Ausübung des Schiedsamts von Bedeutung sind. Hierzu zählen gesunde Menschenkenntnis, ausreichend Lebenserfahrung, Geduld, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick sowie die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Vergleichsprotokolle. Interessierte Bewerber sollten zwischen 30 und 70 Jahren alt sein und ihren ersten Wohnsitz im Bezirk VIII (Opladen) haben.
Vergütung und Bewerbung
Die von der Stadt gezahlte jährliche Schiedspersonenentschädigung beträgt zurzeit 1.200 Euro. Interessenten werden gebeten, sich schriftlich mit kurzem Lebenslauf bis spätestens zum 30. November 2024 bei der
Stadt Leverkusen, Fachbereich Recht und Vergabestelle,
Moskauer Str. 4 a 51373 Leverkusen oder per E-Mail an ehrenamt.rechtswesen@stadt.leverkusen.de zu bewerben. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, warum sich die bewerbende Person für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält.
Wer vorab weitere Auskünfte benötigt, kann diese bei der zuständigen Mitarbeiterin Frau Hellenbrand unter der gleichen Mailadresse oder der Rufnummer 0214/406-3014 einholen.
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