Leverkusen: Förderprogramme Photovoltaik und Dach- und Fassadenbegrünung - Anträge ab dem 16. Oktober 2023 möglich, wichtige Infos vorab online

29.09.2023 // Quelle: Stadtverwaltung

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Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Förderrichtlinien für die Programme "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen" und "Dach- und Fassadenbegrünung" beschlossen. Ab dem 16. Oktober 2023 können Anträge für beide Programme gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Interessierte können sich bereits online über die Programme informieren und die erforderlichen Unterlagen einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden Förderung oder einer Mittelreservierung. Die Anträge können per E-Mail, postalisch oder persönlich an verschiedene Verwaltungsstandorte eingereicht werden.

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 25. September 2023 mit großer Mehrheit die beiden Förderprogramme „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und „Dach- und Fassadenbegrünung“ beschlossen. Sobald die Förderrichtlinien in Kraft treten, ist ab Montag, 16. Oktober 2023, eine Antragstellung für beide Förderprogramme möglich. Ab diesem Tag wird das PDF-Antragsformular auf der städtischen Homepage unter www.leverkusen.de zum Download zur Verfügung stehen. Die Prüfung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags. 

Erläuterungen sind bereits online

Ab sofort können sich Interessierte deshalb bereits online über die Förderprogramme und die zur Antragstellung nötigen Unterlagen informieren: Unter dem Link https://www.leverkusen.de/vv/produkte/fachbereich-31/foerderprogramm-photovoltaikanlagen.php gibt es Infos zum Förderprogramm „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und unter dem Link https://www.leverkusen.de/vv/produkte/fachbereich-31/foerderprogramm-dach-und-fassadenbegruenung.php Infos zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“. Interessierte finden hier eine Übersicht zum Inhalt der Förderprogramme sowie zur Förderhöhe. 

Möglich ist bei beiden Förderprogrammen entweder ein Antrag auf rückwirkende Förderung oder ein Antrag für eine Mittelreservierung. Bei Photovoltaikanlagen beispielweise fördert die Stadt Leverkusen sowohl neu installierte Anlagen, die seit dem 01. Juli 2023 in Betrieb genommen worden sind, als auch Anlagen, die sich noch in der Planung bzw. Umsetzung befinden. Dafür können die Fördermittel für sechs Monate reserviert werden. 

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, die Anträge ab dem 16. Oktober 2023 einzureichen: per E-Mail, postalisch oder persönlich an einem der folgenden Verwaltungsstandorte: 


Anschriften aus dem Artikel: Friedrich-Ebert-Platz 1, Wiesdorfer Platz 3, Wiesdorfer Platz 32, Goetheplatz 1
Straßen aus dem Artikel: Miselohestr, Wiesdorfer Platz, Goetheplatz, Friedrich-Ebert-Platz
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