Deutschlandticket sozial im VRS ab 01. Januar 2024 gültig

Berechtigte können das vergünstigte Ticket bei Nachweis der Berechtigung ab sofort bei den Verkehrsunternehmen bestellen
20.10.2023 // Quelle: VRS
Der Zug steht an Gleis 2 vom Bahnhof Leverkusen-Manfort. Fahrgäste steigen ein und aus.

Automatische Zusammenfassung i

Ab dem 01. Januar 2024 bietet der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) das preisgünstige Deutschlandticket sozial an. Das Ticket kostet 39 Euro pro Monat und steht Inhabern des Köln-Passes, MobilPass oder Bonn-Ausweis zur Verfügung. Mit dem Deutschlandticket sozial können Fahrgäste deutschlandweit alle Verkehrsmittel nutzen, außer im Fernverkehr. Das Ziel ist es, die Teilhabe sozial schwacher Personen am Nahverkehr zu stärken. Berechtigt zum Bezug des Tickets sind Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Das Ticket kann monatlich gekündigt werden und ist ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich.

Köln. Ab dem 01. Januar 2024 werden die im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen ein preisgünstiges Ticket für jene Fahrgäste anbieten, die einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis haben. Das Deutschlandticket sozial kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich. Sein*e Inhaber*in kann mit dem Deutschlandticket sozial deutschlandweit alle Verkehrsmittel (U-, Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien und S-Bahnen der 2. Klasse) nutzen. Das Deutschlandticket sozial gilt, wie das reguläre Deutschlandticket auch, nicht im Fernverkehr. 

VRS-Geschäftsführer Michael Vogel: „Das Deutschlandtickt sozial verbindet die Vorteile des Deutschlandtickets für Jedermann mit denen der attraktiven Ticketlösungen, die die Berechtigten bereits seit vielen Jahren aus dem Verbundtarif kennen: Zu einem sehr günstigen Preis von 39 Euro monatlich können sie ab dem 01. Januar 2024 deutschlandweit den Nahverkehr nutzen. Das bietet die Chance, die Teilhabe sozial schwacher Personen am Nahverkehr zu stärken.“

Zum Bezug des Deutschlandticket sozial berechtigt sind Empfänger*innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Berechtigte können das Deutschlandticket sozial ab sofort bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort bestellen. Hierfür wird ein gültiger Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, Bonn-Ausweis, MobilPass) für den Start des Abos benötigt. Wichtig: Dieser muss direkt bei der Bestellung vorgelegt/eingereicht werden. Zudem muss der/die Ticket-Inhaber*in den Wohnsitz im VRS-Gebiet haben. Das Deutschlandticket sozial wird nur für den Zeitraum ausgestellt, in dem der Berechtigungsnachweis gültig ist. Es ist ein persönliches (nicht übertragbares) Ticket und ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich. Die Mitnahme von Personen oder einem Fahrrad ist nicht möglich. Zuschläge zur Nutzung von Anrufsammeltaxis, On-Demand-Verkehren etc. sind zusätzlich zu entrichten. Das Deutschlandticket sozial kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung bis zum 10. des Monats vorliegen.


Themen aus dem Artikel: Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), MobilPass

Kategorie: Verkehr,Soziales
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 565

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "VRS"

Weitere Meldungen