Tagte der Wahlausschuß öffentlich?


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 04.08.2020 // Quelle: Internet Initiative

Gestern mußte der Kreiswahlausschuß erneut für die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahlen zum Oberbürgermeister, Rat und Bezirken zusammentreten, da einige Kandidaten es aufgrund von Verwaltungsversehen nicht auf die am Donnerstag beschlossenen Listen geschafft hatten.
Hierzu ludt die Stadtverwaltung am Freitag Nachmittag für Montag Nachmittag per Mail ein. Es scheint sich kein Wahlausschuß-Mitglied ob der Kurzfristigkeit der Einladung beschwert zu haben.

Der Wahlausschuß tagt nach NRW-Kommunalwahlordnung öffentlich (§6 Abs. 2: "Ort, Zeit und Gegenstand der Beratungen des Wahlausschusses sind öffentlich bekanntzumachen; vereinfachte Bekanntmachung, verbunden mit dem Hinweis, daß jedermann Zutritt zu der Sitzung hat, genügt.")

In §68 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung erläutert die vereinfachte Bekanntmachung "Ist vereinfachte Bekanntmachung zugelassen, so genügt es, wenn der Aushang oder der Plakatanschlag am Dienstgebäude der für die Veröffentlichung verantwortlichen Stelle angebracht wird."
Die Stadtverwaltung nutzte lt. eigener Aussage das vereinfachte Verfahren und nicht die Publikation im Amtsblatt. Sie hing die Bekanntmachung aber nicht am sondern im Rathaus aus. Die Öffentlichkeit konnte also erst am Tag der Ausschußsitzung (sofern sie denn an der Security vorbei kam) und nicht bereits am Freitag Nachmittag oder am Wochenende von der Sitzung Kenntnis nehmen.
Zu allem Überfluß war die im Rathaus ausgehängte Bekanntmachung auch noch fehlerhaft: sie ludt für Donnerstag und nicht Montag, 03.08. ein. Der Fehler wurde auch nicht korrigiert.

Auf Leverkusen.com-Frage von gestern äußerte sich Stadt-Pressesprecherin Ariane Czerwon heute folgendermaßen zum Ort des Aushangs:
"für die Sitzung des Kommunalwahlausschusses gilt die vereinfachte Bekanntmachung durch Aushang, für die gesetzlich genügt, wenn der Aushang oder Plakatanschlag am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes der für die Veröffentlichung verantwortlichen Stelle angebracht wird. Der Aushang der Bekanntmachung erfolgte im Eingangsbereich rechts neben den Aufzügen, sodass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Dies war der einzige Ort, an dem die Bekanntmachung veröffentlicht wurde. Dies war zum Einen der gesetzlich geforderten Form der vereinfachten Bekanntmachung, zum anderen der Kurzfristigkeit der Sitzung geschuldet.

Bislang wurden alle Bekanntmachungen einheitlich rechts neben den Aufzügen ausgehangen. Für vergleichbare, zukünftige Bekanntmachungen wird die Möglichkeit geprüft, Aushänge so zu platzieren, dass sie von außen einsehbar sind."

Auf den fehlerhaften Wochentag ging die Pressesprecherin nicht ein.

Daß die städtische Pressestelle es versäumte, die Presse zur Sitzung einzuladen und den Termin ins Ratsinformationssystem einzustellen ist wahrscheinlich erneut nur ungeschickt und nicht rechtlich relevant.
Ebenso ungeschickt war es, daß die Stadtverwaltung den Termin erst am Montag auf ihrer Internet-Seite veröffentlichte.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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