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NRW-Soforthilfe für existenzgefährdete Sportvereine

Veröffentlicht: 07.03.2021 // Quelle: Rüdiger Scholz

Noch bis zum 15. März 2021 können von der Existenz gefährdete Sportvereine Soforthilfe beantragen. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Rüdiger Scholz:

„Noch bis zum 15. März 2021 können auch Leverkusener Sportvereine, die durch die Corona-Pandemie in eine Existenzgefährdung geraten sind, Soforthilfe beantragen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt diese Sportvereine aus dem Programm `Soforthilfe Sport`.

Wie viele andere gesellschaftliche Gruppen, sind auch die Sportvereine von der Corona-Krise besonders betroffen. Der Sportbetrieb kann nur sehr eingeschränkt oder gar nicht fortgesetzt werden. Das hat zur Folge, dass zahlreiche Mitglieder die Vereine verlassen. Zudem tritt in so einer Situation kaum jemand in einen Verein ein. Die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge sinken, die fixen Kosten bleiben bestehen. Das kann Sportvereine in eine existenzbedrohende Situation führen.

Dass Vereine die schwierige Corona-Phase mit der `Soforthilfe Sport` überbrücken können, zeigt die Tatsache, dass bisher auch vier Vereine aus Leverkusen Fördermittel erhalten haben. Mit insgesamt 244.862,03 Euro wurden sie in ihrer Existenz unterstützt. Damit bleiben diese Vereine der Sportlandschaft in Leverkusen erhalten.

Anträge können ausschließlich im Internet über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Antragstellende Vereine müssen Mitglied des Sportbundes sein.“

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