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lesenDas Ehrenamt und die gemeinnützigen Vereine sind eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich deshalb schon seit einigen Jahren für eine bessere Wertschätzung der Arbeit der Ehrenamtler eingesetzt und zusammen mit Hamburg entsprechende Vorschläge formuliert. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Rüdiger Scholz:
„Um dem Ehrenamt und den gemeinnützigen Vereinen eine höhere Wertschätzung für ihre wichtige gesellschaftliche Arbeit entgegenzubringen, haben die Länder-Finanzminister zahlreiche Vorschläge unterbreitet, die vom Bundestag nun in das Jahressteuergesetz übernommen wurden.
Ab dem kommenden Jahr müssen gemeinnützige Vereine erst mit Bruttoeinnahmen in Höhe von über 45.000 Euro Gewerbe- und Körperschaftssteuern zahlen. Bisher lag die Grenze bei 35.000 Euro. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro je Jahr angehoben. Der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale steigt von 720 Euro auf 840 Euro. Außerdem werden die kleineren Vereine dadurch unterstützt, dass die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft wird.
Auch viele Leverkusener Vereine und Ehrenamtler werden von den Vorteilen profitieren. Mit den aus Nordrhein-Westfalen initiierten Verbesserungen stärken wir das Ehrenamt und leisten auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung bei den kleinen Vereinen. Das sollte auch helfen, wieder leichter Mistreiter zu finden, die in den Vereinen diese Aufgabe übernehmen.“