Neue Allgemeinverfügung


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 21.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Im aktuellen Amtsblatt vom 21.03.2020 veröffentlicht die Stadt Leverkusen auf Grundlage der vorangegangenen Erlasse der Landes NRW zu kontaktreduzierenden Maßnahmen und des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung.

Sie betrifft die für Reiserückkehrer ausgesprochenen Betretungsverbote von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen für einen Zeitraum von 14 Tagen. Mit der neuen Allgemeinverfügung sind nun vom Betretungsverbot Personen ausgenommen, die für die medizinische oder pflegerische Versorgung bzw. die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind.

Die Entscheidung darüber obliegt der Leitung der Einrichtung. Die jeweils geltenden Richtlinien des Robert-Koch-Institutes sind zu beachten. Die Verfügung tritt am Folgetag in Kraft. Mit dem Amtsblatt Nr. 21(Die Stadtverwaltung meint wahrscheinlich Nr. 22) wird die Allgemeinverfügung vom 19. März, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 20, aufgehoben.


Bei den Amtsblättern herrscht momentan ein wenig Unordnung.
Gestern Freitag, 20. März 2020 13:45 verschickte die Stadt das Amtsblatt Nr. 21 mit den Punkten 59 bis 69 auf den Seiten 133-140. Um 14:07 verschickte sie dann eine Version mit den Punkten 59 bis 68 auf den Seiten 133-139. Die heutige Allgemeinverfügung nutzt mit Nr. 69 und Seite 140 damit bereits einen vergebenen Punkt bzw. Seite, was weder gestern noch heute im Amtblatt bekannt gemacht wurde. Wir bisher vergibt das Amtsblatt für eine überflüssige Leerseite allerdings die Seitennummer 142.

Corona

Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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