BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

10.07.2025 // Quelle: Polizei
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Die Bundespolizei hat seit dem 16. September 2024 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen eingeführt. Am 10. Juli 2025 wurde ein grenzüberschreitender Reisebus auf der Autobahn 61 bei Nettetal kontrolliert, der von Antwerpen nach Leverkusen fuhr. Dabei wurde ein gesuchter Albaner festgenommen, der wegen Drogenhandels mit einem europäischen Haftbefehl gesucht wurde. Ein weiterer Fall ereignete sich am Grenzübergang Elten-Autobahn, wo ein niederländischer Reisender mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Waffengesetzverstößen konfrontiert wurde, jedoch die Geldstrafe vor Ort beglich und seine Reise fortsetzen konnte.

KKleve - Kempen - Emmerich - Nettetal (ots) -

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Am Mittwochnachmittag, 10. Juli 2025 kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Nettetal einen grenzüberschreitenden Reisebus (Route: Antwerpen-Leverkusen) bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien eines 50-jährigen Albaners überprüft. Der durchgeführte Datenabgleich in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende mit einem europäischen Haftbefehl durch die italienischen Behörden wegen Handel mit Betäubungsmitteln gesucht wird. Der Gesuchte wurde daraufhin vor Ort festgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erließ eine Festhalteanordnung. Der Mann wird am Donnerstagvormittag dem Haftrichter am Amtsgericht Krefeld vorgeführt.

Auf der Autobahn 3 reiste am Abend über den Grenzübergang Elten-Autobahn ein 26-jähriger Niederländer in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen heraus, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Vergehen nach dem Waffengesetz gesucht wird. Das Amtsgericht Aachen verurteilte den Mann im November 2020 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro oder einer 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Niederländer konnte vor Ort die ihm drohende Haftstrafe abwenden, da er die Geldstrafe bei der Bundespolizei bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Tags: NRW, Polizei, Kriminalität

Kategorie: Polizei
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