Regelung von Notbetreuungsangeboten in Kitas und Schulen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 14.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Land NRW hat verfügt, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ab Montag, 16. März 2020, mit einer Übergangsfrist bis Mittwoch, 18. März 2020, einzustellen.

Kitas müssen bereits ab Montag geschlossen bleiben. Es werden Notbetreuungsangebote für Eltern aus unverzichtbaren Berufsgruppen vorgehalten. Das Land hat diese Berufsgruppen per Weisung inzwischen spezifiziert. Link Homepage: verrät uns die Pressestelle leider nicht

Die Stadt Leverkusen hat diese Regelungen in einer Allgemeinverfügung umgesetzt und im Amtsblatt veröffentlicht:

Demnach können Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen (bis zur Einschulung) sowie Schulen (Klassen 1 bis 6). Kinder aufnehmen, deren Erziehungsberechtigte Angehörige von Berufsgruppen sind, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Eltern müssen ihre Zugehörigkeit zu einer der genannten Berufsgruppen gegenüber der Einrichtung bzw. Tagespflegeperson durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitsgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachweisen. Für Angehörige der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige) sowie der Polizei genügt die Vorlage des Dienstausweises.

Wo entsprechender Bedarf besteht, sollen Kinder in ihrer angestammten Kita bzw. Schule betreut werden. Die Bedarfe werden durch die Verwaltung eruiert.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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