Das Leverkusener Bürgerbüro hat festgestellt, dass seit Jahresbeginn bei der Beantragung von Personalausweisen fälschlicherweise erhöhte Gebühren erhoben wurden. Insgesamt 307 Leverkusenerinnen und Leverkusener sind von diesem Systemfehler betroffen und erhalten die zu viel gezahlten Personalausweisgebühren jedoch unbürokratisch zurück.
Seit dem 1. Januar 2026 wurden im Bürgerbüro bei der Antragstellung von Personalausweisen irrtümlich zu hohe Gebührensätze in Rechnung gestellt. Der Fehler, der auf eine fehlerhafte Information und eine damit verbundene vorzeitige Umstellung im System zurückzuführen ist, wurde am Mittwoch, dem 14. Januar, entdeckt und umgehend behoben.
Hintergrund der fehlerhaften Gebührenerhebung ist ein Beschluss des Bundesrates, der eine Anpassung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen vorsieht. Diese Anpassung soll jedoch erst zum 1. Januar 2026 rechtskräftig werden und setzt aktuell noch keinen verbindlichen Erlass voraus.
Trotz der fehlenden Rechtsgrundlage stellte das Bürgerbüro die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen im System vorzeitig um. Die reguläre Gebühr erhöhte sich dadurch von 37,00 € auf 46,00 € (Differenz: 9,00 €). Für Personen unter 24 Jahren stieg die Gebühr fälschlicherweise von 22,80 € auf 27,60 € (Differenz: 4,80 €).
Eine vollständige Auswertung der betroffenen Vorgänge liegt dem Bürgerbüro bereits vor. Demnach wurden im Zeitraum zwischen dem 01.01.2026 und der Feststellung des Sachverhalts am 14.01.2026 insgesamt 307 Personalausweise unter Anwendung der erhöhten Sätze ausgestellt.
Nach Bekanntwerden des Sachverhalts wurde die Gebührenerhebung sofort auf die gesetzlich zulässige Gebühr zurückgesetzt. Das Bürgerbüro bedauert den Vorfall ausdrücklich und versichert, dass durch die eingeleiteten Maßnahmen den betroffenen Leverkusenerinnen und Leverkusenern kein finanzieller Nachteil entstehen wird.
Die betroffenen Personen werden nun schnellstmöglich schriftlich informiert. Ziel ist es, die zu viel entrichteten Personalausweisgebühren unbürokratisch zu erstatten.
Parallel zur Rückerstattung wird der Vorgang intern aufbereitet und notwendige verwaltungsinterne Konsequenzen werden geprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass solche Fehler bei der Erhebung amtlicher Gebühren künftig ausgeschlossen sind.