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Kinderlärm ist Zukunftsmusik und darf nicht zur Schließung von Sportanlagen führen

Veröffentlicht: 17.05.2018 // Quelle: Rüdiger Scholz

In einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass im § 22 (1a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Zahl der Orte, von denen Geräuscheinwirkungen durch Kinder hervorgerufen werden und die in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung sind, um die Sportanlagen ergänzt werden. Der CDU-Landtagsabgeordnete Rüdiger Scholz erklärt dazu:

„Geräuscheinwirkungen von Kindern auf Sportanlagen sollen künftig anders bewertet werden. Die Streitfälle häufen sich vor allem in größeren Städten, wo rund um bestehende Sportanlagen neue Wohngebiete ausgewiesen und Häuser gebaut werden. Hier kommt es von neu hinzugezogenen Personen immer öfter zu Klagen, die am Ende zur Beeinträchtigung der Sportaktivitäten oder gar zur Schließung der Anlagen führen.

In Leverkusen hatten wir in der Wittenbergstraße in Rheindorf den Fall, dass nach einer Klage eines neuen Anwohners der dort seit Ende der fünfziger Jahre bestehende Bolzplatz in seiner bisherigen Form geschlossen werden musste.

Der Landtag will eine Regelung erreichen, die eine Privilegierung von durch Kinder und Jugendlichen verursachten Lärm bei der Nutzung von Sportanlagen vorsieht und die bisher schon für Spielplätze und Kindertageseinrichtungen gilt.“

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