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Mehr Möglichkeiten zur Rückstellung bei der Einschulung ab dem kommenden Einschulungsjahr

Veröffentlicht: 08.11.2017 // Quelle: Rüdiger Scholz

Zu den bevorstehenden Terminen in der nächsten Woche für die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das kommende Schuljahr weist der CDU-Landtagsabgeordnete Rüdiger Scholz auf einen Runderlass der Landesregierung hin, der den Ermessensspielraum für Schulen bei der Rückstellung von der Einschulung erhöht:

„Das Thema der Rückstellung bei der Einschulung bewegt in jedem Jahr viele Eltern. Nicht jedes Kind ist zum Stichtag seiner Einschulung auch wirklich für die Schule bereit. Hier muss genau hingesehen und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes in den Blick genommen werden.

Die Landesregierung hat mit ihrem Erlass nun die Möglichkeiten für Eltern gestärkt, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. So können sie nun zusätzlich zum schulärztlichen Gutachten andere fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen einreichen. Die Schulleitung muss diese in ihre Entscheidung einbeziehen. Damit können zukünftig auch Faktoren wie eine drohende Überforderung des Kindes in der Schule berücksichtigt werden.

Die Änderungen treten schon zum beginnenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 in Kraft.“

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