Neues Gebührensystem für die Abfallentsorgung: Grundstückseigentümer werden angeschrieben


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 24.03.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

In den kommenden Tagen erhalten alle Leverkusener Grundstückeigentümer Post von der Stadtverwaltung. Anlass ist das ab 2017 geltende neue Gebührensystem für die Abfallentsorgung, das der Rat der Stadt Leverkusen im vergangenen Jahr beschlossen hat. Dabei ergeben sich folgende Änderungen:

Der bisherige Personenmaßstab wird durch eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr ersetzt. Während die Grundgebühr den Einnahmesockel unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung sichert, berechnet sich die Leistungsgebühr nach dem beantragten und bereitgestellten Restmüllbehältervolumen. Zukünftig können die bereitzustellenden Restmüllbehälter je Grundstück gewählt werden.

Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer/Bevollmächtigten zur erstmaligen Ermittlung des bereitzustellenden Restmüllbehältervolumens in Kürze ein entsprechendes Anschreiben, in dem das neue Gebührensystem erläutert wird. Dem Anschreiben ist ein Formblatt als Selbstveranlagungsbogen (Eigenerklärung) beigefügt. Die Erklärung stellt die Grundlage zur Bereitstellung des Tonnenvolumens dar und ist ausgefüllt und handunterschrieben an den Fachbereich Finanzen zurückzusenden.

Bei der Wahl des Restmüllbehältervolumens sind folgende Volumen-Varianten vorgegeben; Mehrvolumen kann jedoch jederzeit beantragt werden:

Regelvolumen = 40 l/Person bzw. Einwohnergleichwert/14-tägig

Mindervolumen = 30 l/Person bzw. EWG/14-tägig

Mindestvolumen = 25 l/Person bzw. EWG/14-tägig

(Einwohnergleichwert = EWG = Einheit zur Bemessung der Abfallentsorgungsgebühren für Gewerbe.)

Das Regelvolumen stellt ein durchschnittliches Volumen pro Person aus privatem Haushalt dar. Es wurde ausgehend von dem seit Jahren veranlagten Volumen, unter Berücksichtigung verschiedener Veranlagungskombinationen, ermittelt. Im Falle einer Nicht-Erklärung bemisst sich das Behältervolumen an dieser Variante.
Das Mindervolumen wird zur Verfügung gestellt, wenn der Abfallbesitzer im privaten Haushalt oder im Gewerbe durch umsichtige Abfallvermeidung und Abfalltrennung mit einem Mindervolumen (gemindertes Regelvolumen) auskommt. Es entspricht dem bisherigen satzungsrechtlichen Mindestvolumen.
Die Bereitstellung des Mindestvolumens erfolgt, wenn neben der umsichtigen Abfallvermeidung und Abfalltrennung auch eine zusätzliche Abfallverwertung auf eigenem Grund und Boden (Eigenkompostierung) am Anfallort durchgeführt wird oder alle biogenen Abfälle zu einer in der Entsorgungssatzung der Stadt Leverkusen genannten Annahmestelle gebracht werden.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an den Fachbereich Finanzen wenden unter Tel. 0214/406 2192 oder per Mail: abfall@stadt.leverkusen.de


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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