Die Bewohner des Bezirkes B müssen ab 1. März mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird. Gerade wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk B versandt. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 Euro.
Zum Bezirk B zählen:
Adolfsstraße Hausnr. 2 – 16 und 1 - 17
Albert-Einstein-Straße Hausnr. 12 und 11
Albert-Einstein-Straße Hausnr. 32 – 78 und 15 - 81
Arndtstraße
Berzeliusstraße
Bitterfelder Straße
Carl-Leverkus-Straße Hausnr. 80 und 71
Dhünnstraße Hausnr. 132 – 174 und 125 - 147
Gerhard-Domagk-Straße
Große Kirchstraße Hausnr. 2 – 134 und 1 - 119
Hauptstraße Hausnr. 138 – 160 und 133 - 137
Kreuzhof
Niederfeldstraße
Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk C einen Monat später, zum 1. April, ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen für diesen Bezirk neue Anträge versandt.
Der Bezirk C umfasst folgende Straßen:
Adolfsstraße
Albert-Einstein-Straße, Hausnr. 2 bis 10 und 1 bis 9
August-Kekule-Straße
Carl-Duisberg-Platz
Carl-Leverkus-Straße, Hausnr. 2 bis 78 und 1 bis 69
Dhünnstraße, Hausnr. 56 bis 130 und 65 bis 123
Emil-Fischer-Straße
Hauptstraße, Hausnr. 68 bis 120 und 67 bis 121
Kaiserstraße
Nobelstraße
Peter-Grieß-Straße
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter 0214/406 – 36 47, -36 48 oder -3649.