Mieter, die in öffentlich geförderten Wohnungen der Jahre 1963 bis 1973 wohnen und nach neuem Recht zu einer Fehlbelegerabgabe herangezogen werden, haben in den vergangenen Tagen Post von der Stadt bekommen. Die Stadtverwaltung hat rund 800 neue Leistungsbescheide, mit denen erstmals nach neuem Recht die Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen festgesetzt wurden, verschickt.
Mieter, die bereits in 1999 aufgefordert wurden, ihre Einkommens- und Familienverhältnisse nachzuweisen und jetzt keinen Bescheid erhalten, sind seit dem 1. Januar von der Leistungspflicht befreit. Sofern zugunsten dieser Mieter noch Guthaben bei der Stadtkasse geführt werden, werden diese ohne weiteren Antrag in Kürze zurück gezahlt.