In den beiden anhängigen Gerichtsverfahren zu dem mit der Bayer-Tochter Bayer Schering GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag war Bayer Schering Pharma heute erfolgreich. Das Landgericht Berlin hat die gegen den Zustimmungsbeschluss der Bayer-Schering-Pharma-Hauptversammlung vom 13. September 2006 zum Vertrag erhobenen Klagen als unbegründet abgewiesen. Zugleich hat das Gericht in dem Freigabeverfahren zugunsten von Bayer Schering Pharma entschieden, dass die erhobenen Klagen der Eintragung des Vertrags im Handelsregister nicht entgegenstehen und die Wirkungen der Eintragung unberührt lassen.
Bayer sieht seine Rechtsauffassungen durch die Entscheidungen des Landgerichts voll bestätigt. Der am 27. Oktober 2006 im Handelsregister eingetragene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bildet seitdem die Basis für die umfassende und erfolgreiche Integration des ehemaligen Schering-Konzerns in den Bayer-Konzern.
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