Bayer unterstützt öffentlichen Zugang zu sicherheitsrelevanten Pflanzenschutzmittel-Studien


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 25.11.2016 // Quelle: Bayer

Bayer unterstützt die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgelegten Grundsätze, in welchem Umfang Behörden der Öffentlichkeit Zugang zu Pflanzenschutzmittel-Studien gewähren müssen, unter der Voraussetzung, dass vertrauliche Daten geschützt sind. Der EuGH hat europaweit Regeln für Behörden, Industrie und Öffentlichkeit vorgegeben, die für mehr Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen. Bayer unterstützt diese Entwicklung, weist aber darauf hin, dass der Schutz vertraulicher Daten wie die Zusammensetzung und Herstellungsprozesse von Produkten bei öffentlichen Zugangsanforderungen gewahrt werden muss.

Falls erforderlich, wird Bayer die Behörden im Fall von Anfragen nach Zugang zu sicherheitsrelvanten Pflanzenschutzmittel-Studien unterstützen. Das Unternehmen arbeitet derzeit auch an einer Lösung, die den öffentlichen Zugang zu sicherheitsrelevanten Studien ermöglicht, zugleich aber auch die vertraulichen gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens wahrt. Bayer will auf diesem Wege einen offenen und transparenten Dialog mit allen interessierten Parteien fördern.

Pflanzenschutzmittel gehören heute zu den am besten untersuchten und den am strengsten reglementierten Chemikalien in der EU. Sie sind ein wichtiges Werkzeug für Landwirte weltweit und ermöglichen die Produktion sicherer, gesunder und erschwinglicher Nahrungsmittel. Für die Zulassung eines Wirkstoffs sind etwa 1.200 Studien notwendig. Im Durchschnitt belaufen sich die Forschungs- und Entwicklungskosten für einen neuen Wirkstoff auf rund 250 Millionen Euro.

Der EuGH hatte in zwei verschiedenen Verfahren zu entscheiden, in welchem Umfang die Europäische Kommission bzw. die niederländische Zulassungsbehörde (Ctgb - College voor de toelating van gewasbeschermingsmiddelen en biociden) Dritten Zugang zu von der Industrie eingereichten Studien gewähren müssen. Die Antragsteller beriefen sich hierbei auf die Aarhus-Konvention, eine internationale Übereinkunft, die unter anderem den Zugang zu behördlichen, umweltrelevanten Informationen regelt.


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