Zum 1. Januar 2023 ist bundesweit das „Wohngeld Plus" mit einem dauerhaften Heizkostenanteil eingeführt worden, um die steigenden Energiepreise besser abzufedern. Mit der Wohngeld-Reform steigt die Zahl der Wohngeldberechtigten laut Bundesregierung von aktuell 600.000 auf rund zwei Millionen Menschen. Für Leverkusen geht die Stadtverwaltung davon aus, dass sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von 1.000 auf 3.000 erhöht. Dementsprechend hat sich die Stadt Leverkusen vorbereitet und das Personal in der Wohngeldstelle bereits aufgestockt.
Zahlung rückwirkend ab Antragsstellung
Aufgrund der vielen Neuanträge für das „Wohngeld Plus" ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Voraussichtlich wird den nordrhein-westfälischen Kommunen erst im April die benötigte Software zur Bearbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung stehen. Die Bürgerinnen und Bürgern verlieren aber keine Ansprüche, da das Wohngeld rückwirkend ab Antragseingang berechnet wird.
Im Rahmen der Reform wird der Wohngeldanspruch von durchschnittlich 180 Euro auf zukünftig 370 Euro im Monat erhöht. Zudem werden erstmalig als dauerhafte Bestandteile des Wohngelds eine Klima- sowie eine Heizkostenkomponente eingerechnet.
Die Stadt Leverkusen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Wohngeld nicht die kompletten Energiekosten erstattet werden, sondern ein Festbetrag gezahlt wird. Laut Bundesregierung soll die als Pauschale angelegte Heizkostenkomponente auch als Anreiz zum Energiesparen dienen. Dementsprechend empfiehlt die Stadt Leverkusen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin, den eigenen Energieverbrauch im Blick zu halten und Energie einzusparen.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld plus?
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Ob und in welcher Höhe ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hängt ab von
Wer bereits andere Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Grundsicherung (Sozialhilfe) erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Als Reaktion auf die Energiepreis-Erhöhungen hat die Bundesregierung die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe angepasst und die Bürgerinnen und Bürger mit der Energiepauschale unterstützt, weitere Entlastungen erfolgen mit der kommenden Strompreisbremse.
Antrag stellen: Verschiedene Wege sind möglich
Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge
Wer Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge benötigt, kann sich montags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr über das Bürgertelefon „Unterstützung in der Energiekrise“ unter Tel. 0214/406-5555 beraten lassen. Über das Bürgertelefon können auch Termine mit dem Lotsenteam vereinbart werden. Beim persönlichen Termin in den Wiesdorfer Arkaden, Hauptstraße 105 in Leverkusen-Wiesdorf, geht das Lotsenteam alle Punkte des Antrages mit hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern durch.
Breites Angebot an Hilfeleistungen
Auch die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) bietet in Zusammenarbeit mit dem städtischen Fachbereich Soziales Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen. Die Öffnungszeiten der JSL-Quartierstreffpunkte sind unter www.joblev.de aufgeführt. Überdies gibt es eine Vielzahl an weiteren Beratungsstellen in Leverkusen, die bei der Beantragung unterstützen und rund um das Thema Energiekrise und soziale Hilfen beraten.
Einen Überblick über alle wichtigen Informationen, Angebote, Hilfeleistungen und Kontakte hat die Stadt Leverkusen auf ihrer Homepage gebündelt. Dort ist unter https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/downloads/soziales/20230104Flyer-in-Krisenzeiten.pdf auch ein Flyer abrufbar, der einen ersten Überblick gibt, welche Sozialleistungen für welchen Personenkreis in Betracht kommen.
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