Stadtelternrat Leverkusen unterstützt die Aufklärung zum Betretungsverbot in Kitas und Schulen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 16.03.2020 // Quelle: STadtelternrat

Ministerpräsident Laschet hat am vergangenen Freitag ein Betretungsverbot von Kitas und Schulen in NRW wie in den meisten anderen Bundesländern verkündet. Durch den Erlass stehen rund 10.000 Eltern in Leverkusen erst einmal ohne Betreuung für ihre Kinder da. Die Verunsicherung ist groß. Um zur Aufklärung beizutragen, unterstützt der Stadtelternrat Leverkusen (SER) mit der Verbreitung relevanter Informationen. Besonders zu begrüßen ist die Zusage der Stadt, die Beiträge und Verpflegungsgelder zu erstatten, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden.

Oliver Ding, Vorsitzender des Stadtelternrats: "Die angekündigte Gutschrift oder Rückerstattung der Elternbeiträge und der Entgelte für Mahlzeiten schafft zumindest eine Teilerleichterung von den Sorgen, die Eltern in der aktuellen Situation bewältigen müssen. Auf viele von ihnen kommen erhebliche Einschnitte zu, weil sie unbezahlten Urlaub nehmen oder ihre Arbeitszeit anpassen müssen. Es gibt zahlreiche Gründe dafür, dass Eltern vor finanzieller Ungewissheit stehen, denn längst nicht jedem Arbeitnehmer kann Home Office angeboten werden. Die Politik ist zudem aufgefordert, Eltern bei Maßnahmen dieser Tragweite vor Kündigung zu schützen, wenn Arbeitgeber es sich schlichtweg nicht leisten können, dass Eltern wegen langfristiger Betreuungsengpässe ausfallen."

Eine gute Informierung über die Rechte und Pflichten ist derzeit entscheidend. Ding weist in diesem Kontext auf die wesentliche Ausnahme beim Betretungsverbot hin: "Für den Fall, dass beide Eltern oder Alleinerziehende zu den Schlüsselpersonen der kritischen Infrastruktur gehören, wird in der gewohnten Kita eine Notbetreuung sichergestellt." Wer solche Schlüsselpersonen sind, kann unter https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/offizielle_information_land_nrw_betretungsverbot_kita_betreuung_bei_schlusselpersonen_14.03.2020.pdf nachgelesen werden. Der Erlass des Familienministeriums stellt dazu klar, dass Bescheinigungen des Arbeitgebers vorgelegt werden müssen, die die Unverzichtbarkeit für den Betrieb bestätigt (siehe , Nr. 2 und 3). Die Stadt hat angekündigt kurzfristig ein Formblatt dazu zu veröffentlichen, die Vorlage des Landes ist unter https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315_muster-vordruck_betreuungseinrichtungen_0.pdf zu finden.

Begrüßenswert ist es, dass bei der Notbetreuung keine Durchmischung, von der auch Virologen abraten,stattfinden wird. So lässt sich sicherstellen, dass z.B. alle dringend benötigten Pflegekräfte zur Arbeit gehen können und auch die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt bleibt, weil ihre Kinder gut und sicher betreut werden. Die jeweilige Einrichtungsleitung wird aufgrund der Leitlinien des Landes darüber entscheiden, ob das Kind in der Kita betreut werden kann. Am Sonntagabend hat das Ministerium bereits genauere Regelungen getroffen, wie in den Einrichtungen zu verfahren ist, und eine FAQ dazu veröffentlicht:
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315faqbetretungsverbot_betreuung_von_kindern_schluesselpersonen_stand21.00.pdf

Der SER merkt an, dass die notwendige Vorbereitung von Eltern, Einrichtungen und Stadtverwaltung durch den Termin der Pressekonferenz der Landesregierung freitags um 14.30 Uhr denkbar ungünstig war. Trotz des Betretungsverbotes werden viele Eltern ihre Kinder in die Kindertageseinrichtungen oder -pflege bringen wollen. Auch wenn die Infektionsketten schnellstmöglich unterbrochen werden müssen, ist es schwierig, so kurzfristig für kleine Kinder eine anderweite Betreuung zu organisieren.

Die Fachkräfte in den Kitas stehen vor einer ebenso großen Herausforderung wie die Eltern. Ding bittet daher um Solidaritat: "Für die plötzlich wegfallende Betreuung können die Fachkräfte genauso wenig wie die Eltern. Vorwürfe gegen das Personal sind daher unangebracht."

Der Landeselternbeirat hat unter https://www.lebnrw.de/2020/03/13/infoseiten-fuer-eltern-und-kinder-zu-corona/ die wichtigsten Informationen für Eltern zusammengestellt.


Corona
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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