Pflichtumtausch von Papierführerscheinen – Geburtsjahrgänge 1959 - 1964


Archivmeldung aus dem Jahr 2022
Veröffentlicht: 30.09.2022 // Quelle: Stadtverwaltung

Nach der am 18.03.2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung zum verpflichtenden Umtausch von Papierführerscheinen endet die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1959 - 1964 am 19.01.2023. Zur Bearbeitung der damit verbundenen Anfragen sind folgende Daten unbedingt erforderlich: Name, Vorname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum und Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die unter Termine-Fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de sowie über das Bürgertelefon (0214-406 0) eingehenden Terminanfragen für Umtauschanträge werden durch die Führerscheinstelle in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum abgearbeitet. Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr rät daher zu einer frühzeitigen Terminvereinbarung, um den Umtausch vor Ablauf der Frist abwickeln zu können. Bei außerhalb von Leverkusen ausgestellten Papierführerscheinen ist es ratsam, bereits im Vorfeld eine Karteikartenabschrift bei der Ausstellungsbehörde zu beantragen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Die Umtauschpflicht bis Januar 2023 betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge 1959 – 1964. Die nachfolgenden Geburtsjahrgänge werden gebeten, aktuell von Umtauschanfragen abzusehen. Auch Inhaber von Kartenführerscheinen sind noch nicht betroffen.

Da der Pflichtumtausch bereits jetzt einen großen Teil der Terminkapazitäten beansprucht, kann es bei der Terminvereinbarung für andere Dienstleistungen zu längeren Wartezeiten kommen. Anliegen mit besonderer Dringlichkeit werden natürlich weiterhin mit Priorität bearbeitet.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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