Mit wind- und wasserabweisender Kleidung sowie einem technisch einwandfreien Gerät kann das Radeln auch im Herbst und Winter Spaß machen. Eine preiswerte Ergänzung der Kleidung für die dunkle Jahreszeit kann eine Warnweste sein, die die optische Präsenz des Radlers sehr verbessert.
Neben geeigneter Kleidung ist eine funktionierende Beleuchtung am Rad unbedingt notwendig, da die Tage kürzer werden und die Sicht auch tagsüber oft schlecht ist. Wer als Dunkelmann/Dunkelfrau fährt, missachtet nicht nur die Rechtslage (§ 67 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung), sondern gefährdet sein Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer.
Die Lichtverhältnisse erfordern jetzt auch besonders sorgfältiges richtiges Verhalten beim Abbiegen, Einbiegen, Queren oder Wenden. Das Ausstrecken des Arms und ein Umschauen ist ein absolutes Muss, sich nur auf sein Gehör zu verlassen unverantwortlich. Wer sein Rad ohne Umschauen und Handzeichen nach links lenkt, begeht einen groben Verkehrsverstoß sagt der ADFC. Wie jeder umsichtige Verkehrsteilnehmer sollen Radfahrer auch immer mit Fehlern anderer rechnen und sich entsprechend vorsichtig verhalten.