Auf etwa sieben Millionen Menschen ist die Zahl der in Minijobs bis 400 Euro oder in so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeitenden Menschen seit 2003 in der Bundesrepublik angestiegen. Das geht aus einer Studie hervor, die von führenden wirtschaftsnahen Forschungsinstituten wie DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt wurde. Nach wie vor sind die geringfügig Beschäftigten zu einem Großteil Frauen, die im Handel, in der gewerblichen Gebäudereinigung und im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten und dabei besonders flexibel in ihren Arbeitszeiten sein müssen.
„Diese bundesweit ermittelten Zahlen und die Häufung von Minijobs in bestimmten Branchen sind prozentual auch auf die Arbeitsmarktsituation in Leverkusen übertragbar“, meint Frauenbüroleiterin Simone Fey-Hoffmann. Entsprechend groß sei auch hier vor Ort bei Minijobberinnen das Informationsbedürfnis, „das Frauenbüro wird oft gefragt, wie die bestehenden rechtlichen Ansprüche bei den Arbeitgebern geltend gemacht werden können.“
Das Frauenbüro der Stadt Leverkusen gibt deshalb eine neue Auflage der Broschüre "Geringfügige Beschäftigung – Tipps und Informationen zu Minijobs bis 400 Euro" heraus. Mit rechtlichem Stand vom 1. Januar 2006 haben die Juristinnen Ria Sonntag und Birgit Zich alle gesetzlichen und tariflichen Änderungen seit der letzten Ausgabe von 2003 aufgenommen. Die Neuauflage beschreibt dazu noch die Auswirkungen der Neuregelungen durch die Änderungen des SGB II, die Möglichkeiten von Hinzuverdienst und Kurzinformationen zu 1 Euro-Jobs.
Die Broschüre ist ab sofort an den Städtischen Infos und im Frauenbüro im 1.OG des Stadthauses; Friedrich-Ebert-Platz 3 erhältlich; Montags bis Freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Nähere Informationen:
Frauenbüro Stadt Leverkusen, Sabine Rusch-Witthohn, Telefon: 0214 / 4 06 83 04
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