Alle vier Jahre sind neue Jugendschöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Jugendstrafkammer des Landgericht Köln zu wählen. Für dieses Ehrenamt sucht der Fachbereich Kinder und Jugend Leverkusen Persönlichkeiten, die im Jahr 2023 das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind und in Leverkusen wohnen.
Wer sich als Jugendschöffe beim Amtsgericht Leverkusen oder Landgericht Köln zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Fachbereich Kinder und Jugend Leverkusen in die Jugendschöffen-Liste, bis zum 31.03.2023, eintragen lassen. Die Angaben für den Eintrag in die Liste können schriftlich, auch per Mail, erfolgen. Dazu sind folgende Daten anzugeben: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnort (Postleitzahl und Stadtteil). Darüber hinaus ist anzugeben, ob und für welchen Zeitraum bereits eine Tätigkeit als Schöff*in erfolgte. Die Bewerber*innen müssen darüber hinaus angeben, ob sie nur für das Amtsgericht Leverkusen oder auch für das Landgericht in Köln zur Verfügung stehen.
Anschrift:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Kinder und Jugend
Frau Heike Matthias
Goetheplatz 1 – 4
51379 Leverkusen
E-Mail: heike.matthias@stadt.leverkusen.de
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