Leverkusen: Aktion gegen Falschparken auf Geh- und Radwegen: 220 Verstöße festgestellt

22.09.2023 // Quelle: Stadtverwaltung

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In Leverkusen wurden während einer einwöchigen Schwerpunktaktion verstärkt Geh- und Radwege überwacht, um blockierte Wege durch parkende Autos zu verhindern. Es wurden insgesamt 220 Fälle von verkehrswidrigem Halten und Parken festgestellt, für die nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. In acht Fällen wurden sofort Abschleppmaßnahmen ergriffen. Der kommissarische Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr betont, dass weiterhin regelmäßige Kontrollen notwendig sind, um Verkehrsbeeinträchtigungen zu verhindern. Das unberechtigte Parken auf Geh- und Radwegen kann mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet werden. Bei Behinderungen oder Gefährdungen erhöht sich das Bußgeld und es wird ein Punkt in Flensburg verhängt. Die Mitarbeiter des Fachbereichs haben während der Aktion viel Zuspruch von Bürgern erhalten und die Kontrollen werden fortgesetzt.

Blockierte Geh- und Radwege, z.B. durch parkende Autos, sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können für Nutzerinnen und Nutzer auch zu gefährlichen Situationen führen, etwa wenn bei so entstandenen Engstellen auf die Straße ausgewichen werden muss. Im Zuge der einwöchigen Schwerpunktaktion haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr die Situation auf Geh- und Radwegen im Stadtgebiet seit Samstag, 16.09., daher verstärkt überwacht. 

Die Aktion, die am heutigen Freitag endet, zeigte auf, wie oft die geltenden Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend verletzt werden. Hinsichtlich verkehrswidrigem Halten und Parken auf Geh- und Radwegen wurden bis einschließlich gestern (21. September) 220 Fälle festgestellt. Die Betroffenen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle. In acht Fällen wurden umgehend Abschleppmaßnahmen eingeleitet. 

Steffen Franzkowski, kommissarischer Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr, resümiert die Aktionswoche: „Die Ergebnisse dieser Schwerpunktaktion zeigen, dass durchgehende Kontrollen nach wie vor erforderlich sind und auch benötigt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen auf Geh- und Radwegen zu unterbinden. Mit den Kontrollen sowie den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird die Hoffnung verbunden, dass hierdurch eine Verhaltensänderung bewirkt wird und die Verkehrsteilnehmenden zukünftig entsprechend der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten und parken.“ 

Das unberechtigte Parken auf Gehwegen hat nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zur Folge, beim unberechtigten Parken auf Radwegen ist ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen. Liegt beim Geh- oder Radwegparken eine Behinderung bzw. Gefährdung vor oder wird länger als eine Stunde auf dem Gehweg oder Radweg geparkt, erhöht sich der Bußgeldregelsatz und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg verhängt. 

Während der Schwerpunktaktion haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr viel Zuspruch und Dankbarkeit von Bürgerinnen und Bürgern für die Kontrollen und eingeleiteten Maßnahmen erhalten. Die Kontrollen auf Geh- und Radwegen werden nun im Zuge der personellen Möglichkeiten und üblichen Einsatzplanung fortgeführt.

Kategorie: Verkehr
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