Nachdem die Landtagsfraktion der SPD einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht, haben CDU und FDP am gestrigen Donnerstag in einer hitzigen Debatte einen Antrag zur Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge verabschiedet.
„Straßenbaubeiträge sind für viele Menschen und Familien existenzbedrohend. Trotzdem wehrt sich Schwarz-Gelb vehement dagegen, den Bürger unkompliziert zu entlasten und zu einer gerechteren Straßenfinanzierung beizutragen. Stattdessen wollen sie ein Zwei-Klassensystem in der Straßenfinanzierung einführen“, kritisiert Eva Lux, Landtagsabgeordnete und Bürgermeisterin in Leverkusen.
In dem Antrag fordern die Fraktionen von CDU und FDP, es den Kommunen freizustellen, Beiträge für den Straßenausbau von den Anwohnern zu verlangen.
„Das ist eine Mogelpackung: Nur reiche Kommunen können ohne eine Landesfinanzierung auf die Beiträge verzichten. Davon haben wir in NRW nur eine Handvoll. Das kann sich vielleicht Monheim leisten, Leverkusen kann das nicht. Die Landesregierung schiebt die Verantwortung wieder einmal auf die gebeutelten Kommunen ab“, erläutert Lux.(Kommunalstraßen sind kommunale Aufgabe und werden nicht abgeschoben sondern dort gelassen)
„Unser Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich aktuell in der Ausschussberatung. Wir müssen jetzt den Druck auf die Landesregierung erhöhen. Deshalb unterstützen wir in Leverkusen die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbeiträge“, sagt Lux.
Bürgerinnen und Bürger, die die Volksinitiative „Abschaffung der Straßenanliegerbeiträge“ des Bundes der Steuerzahler NRW unterstützen wollen, können sich im SPD-Parteihaus in Wiesdorf, Dhünnstraße 2 in Unterschriftenlisten eintragen. Möglich ist das montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr sowie freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Hintergrund:
Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstücks-eigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.
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