Kirchengemeinde St.Thomas Morus jetzt Teil der Gemeinde St. Andreas


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 03.01.2020 // Quelle: Internet Initiative

Nicht nur in der evangelischen Kirche gab es zum Jahreswechsel Veränderungen, sondern auch in der katholischen: Die Gemeinde Thomas Morus ist in Sankt Andreas aufgegangen. Die zukünftige Nutzung der denkmalgeschützten Thomas-Morus-Kirche ist auch mehrere Jahre nach dem Dachschaden weiterhin unklar.

Wir zitieren hier das Amtsblatt des Regierungsbezirkes Köln vom 4. November, Seiten 390/391

"Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung

  1. Urkunde über die Neuordnung der Kirchengemeinden St. Andreas und St. Thomas Morus im Stadtdekanat Leverkusen Seelsorgebereich Leverkusen Südost
    Der Erzbischof von Köln

  2. Aufhebung und Rechtsnachfolge
    Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß can. 515,2 CIC wird hiermit die Kirchengemeinde St. Thomas Morus, Leverkusen (Schlebusch) zum 31. Dezember 2019 aufgelöst und das Pfarrgebiet der Kirchengemeinde St. Andreas, Leverkusen (Schlebusch) zugewiesen. Die erweiterte Kirchengemeinde behält den Namen St. Andreas, Leverkusen (Schlebusch). Die Rechtsnachfolgerin, auf die alle Rechte und Pflichten der aufgelösten Kirchengemeinde St. Thomas Morus übergehen, ist die Kirchengemeinde „St. Andreas“ mit Sitz in Bergische Landstraße 51, 51375 Leverkusen (Schlebusch).

  3. Pfarrkirche und weitere Kirchen
    Die Pfarrkirche der erweiterten Kirchengemeinde ist unverändert die auf den Titel „St. Andreas“ geweihte Kirche in der Straße An St. Andreas 3, 51375 Leverkusen (Schlebusch).Die Kirche „St. Thomas Morus“ ist unter Beibehaltung ihres Titels weitere Kirche der erweiterten Pfarrei. Die Kirchenbücher der bisherigen Kirchengemeinde St. Thomas Morus werden zum 31. Dezember 2019 geschlossen und mit sämtlichen weiteren Akten von der Kirchengemeinde St. Andreas in Verwahrung genommen. Ab dem 1. Januar 2020 erfolgen Eintragungen nur noch in die Kirchenbücher der erweiterten Kirchengemeinde.

  4. Gemeindegebiet
    Die Grenze der erweiterten Kirchengemeinde umfasst die Grenzen der Kirchengemeinde St. Andreas unter Einschluss der aufgelösten Kirchengemeinde St. Thomas Morus.

  5. Abschlussvermögensübersicht, Vermögensrechtsnachfolge
    Die Kirchengemeinde St. Thomas Morus erstellt zum 31. Dezember 2019 eine Abschlussvermögensübersicht, in der alle Aktiva und Passiva dargestellt sind. Diese Abschlussvermögensübersicht ist nach Prüfung und endgültiger Feststellung durch die Stabsabteilung Rechnungskammer des Erzbischöflichen Generalvikariates Grundlage für die Vermögensübertragung. Mit der Aufhebung der genannten Kirchengemeinde geht deren gesamtes bewegliches und deren nicht fondsgebundenes unbewegliche Vermögen auf die Kirchengemeinde St. Andreas über. Das Gleiche gilt für die Forderungen und die die Kirchengemeinden be lastenden Verbindlichkeiten. Die Rücklagen der aufgelösten Kirchengemeinde St. Thomas Morus werden mit Ausnahme der Substanzkapitalien und Stiftungsmittel in Etats der erweiterten Kirchengemeinde St. Andreas überführt. Die Substanzkapitalien und Stiftungsmittel der aufgelösten Kirchengemeinde werden in gesonderten Etats verwaltet.

  6. Namensänderung des Fondsvermögens, Grundbuchberichtigung
    Mit der Auflösung der Kirchengemeinde St. Thomas Morus bleiben kirchliche Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fonds-Vermögen) bestehen und werden ab dem1. Januar 2020 vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Andreas verwaltet (vgl. § 1 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens). Die in den Grundbüchern angegebenen Eigentümerbezeichnungen des Fonds Vermögens sind durch die Neuordnung unrichtig geworden. Sie werden durch Grundbuchberichtigungsanträge korrigiert, wobei im Hinblick auf die erforderliche Rechtsklarheit die im Grundbuch vermerkten Bezeichnungen von kirchlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fonds-Vermögen) um die Angabe des Namens der bisher verwaltenden Kirchengemeinde ergänzt werden.

  7. Wahrung der Zweckbestimmung der Stifter
    Hinsichtlich der Verwaltung der Güter und Erfüllung der Verbindlichkeiten bleiben der Wille der Stifter und Spender sowie wohl erworbene Rechte Dritter gewahrt.

  8. Namensbezeichnung
    Die Namensbezeichnung der erweiterten Kirchengemeinde lautet unverändert wie folgt: Katholische Kirchengemeinde St. Andreas, Leverkusen (Schlebusch). Die Kirchengemeinde führt nach der Erweiterung das bisherige Siegel der Kirchengemeinde St. Andreas weiter. Das entsprechende Siegel des Pfarramtes lautet: Katholisches Pfarramt St. Andreas, Leverkusen (Schlebusch).

  9. Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde, Anordnung zur Neuwahl des Kirchenvorstandes
    Mit der Auflösung der Kirchengemeinde St. Thomas Morus endet die Amtszeit des mit Wirkung zum 1. Dezember 2018 bestellten Vermögensverwalters Pfarrer Hendrik Hülz und seiner Stellvertreter Herr Norbert Hölzer, Andreasstraße 20 d, 51375 Leverkusen und Frau Dr. Christina Goos, Leimbacher Hof, 51375 Leverkusen, zum 31. Dezember 2019. Der nach der Wahl vom 17./18. November 2018 am 4. Dezember 2018 neu konstituierte Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Andreas verwaltet ab dem 1. Januar 2020 das Vermögen der erweiterten Kirchengemeinde unter Einschluss des Vermögens der aufgelösten Kirchengemeinde St. Thomas Morus.

  10. Rechtsgültigkeit
    Die in dieser Urkunde getroffenen Anordnungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln in Kraft.

    Köln, den 17. September 2019
    gez. † Rainer Maria Card. W o e l k i

    Die durch die Urkunde des Erzbischofs von Köln am 17. September 2019 angeordnete Erweiterung der KirchengemeindeSt. Andreas in Leverkusen (Schlebusch) um das Pfarrgebiet der Katholischen Kirchengemeinde St. Thomas Morus in Leverkusen (Schlebusch) sowie die Auflösung der Kirchengemeinde St.Thomas Morus in Leverkusen (Schlebusch) wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 der Vereinbarung über die staatliche Mitwirkung bei der Bildung und Veränderung katholischer Kirchengemeinden vom 8./18./20./22. und 25. Oktober 1960 staatlich genehmigt.

    Bezirksregierung Köln
    Köln, den 28. Oktober 2019
    Im Auftrag
    gez. L a r f e l d"
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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