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Unterbringung von Geflüchteten: Standort Auermühle soll als Landeseinrichtung betrieben, Teilbereich des ehemaligen St. Josef Krankenhaus angemietet werden

Veröffentlicht: 13.12.2022 // Quelle: Stadtverwaltung


In seiner Sitzung vom 12.12.2022 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, dass die durch die Stadt Leverkusen am Standort Auermühle errichtete Flüchtlingsunterkunft der Bezirksregierung Köln zur Nutzung als Einrichtung des Landes zur Verfügung gestellt. Zudem wurde entschieden, dass zur Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten, insbesondere für Personen mit Einschränkungen, eine Anmietung eines Teilbereichs des ehemaligen St. Josef Krankenhauses in Leverkusen Wiesdorf erfolgt. Entsprechend wurde die Verwaltung durch den Rat beauftragt, alle erforderlichen abschließenden vertraglichen Maßnahmen zu treffen, um dies realisieren zu können.

Es werden weiterhin Unterbringungsmöglichkeiten benötigt

Hintergrund ist, dass aufgrund der der Dynamik des Flüchtlingszustroms, insbesondere auch im Kontext des Ukrainekrieges, weiterhin ein hohes Engagement bei der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten erfordert. Die Stadt Leverkusen hat bereits im Frühjahr 2022 Maßnahmen zur Erweiterung der Unterbringungskapazitäten beschlossen und realisiert. Der Zuzug ist aber weiterhin stetig, aktuell sind die städtischen Gemeinschaftsunterkünfte nahezu vollständig belegt. Die Situation wird außerdem noch durch den Wegfall der im Sommer durch ein Brandereignis beschädigten Einrichtung am Standort Heinrich-Claes-Straße verschärft.

 

In enger Abstimmung zwischen Bezirksregierung Köln und Stadt Leverkusen wurden bereits folgende Rahmenbedingungen zur Nutzung des Standortes Auermühle als Landeseinrichtung definiert: Die Mietzeit beträgt 48 Monate. Die Einrichtung wird mit einer maximalen Belegung von 500 geflüchteten Personen definiert. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Inbetriebnahme, voraussichtlich im Februar 2023. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch die Bezirksregierung Köln bzw. einen durch die Bezirksregierung Köln beauftragten Dritten. Durch den Betrieb der Unterkunft als Landesunterkunft wird der Stadt Leverkusen gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung 50 % der Unterbringungskapazität auf die Aufnahmeverpflichtung angerechnet. Dies wird zu einer erheblichen Entlastung im Rahmen der Zuweisungen führen.

 

Der weitere Zuzug von Geflüchteten und damit einhergehend die steigende Zahl an Geflüchteten, die z. B. durch Kriegsverletzungen bzw. andere gesundheitliche Beeinträchtigungen eine besondere Anforderung an die Unterbringung stellen, können in den bestehenden Einrichtungen nur schwer abgebildet werden. Die bestehenden Unterkünfte sind aufgrund ihrer Struktur nur bedingt für besondere Bedarfslagen, wie z. B. Pflegebedarfe, barrierefreie Zugänge zu Sanitäranlagen, besondere Anforderungen aufgrund von Kriegsverletzungen, geeignet.

Unterbringung im ehemaligen St. Josef Krankenhaus in Wiesdorf vereinbart

Um dies zu ändern sowie grundsätzlich Unterbringungskapazitäten zu schaffen, hat die Stadtverwaltung mit der Kplus Gruppe GmbH als Trägerin des freigezogenen St. Josef Krankenhauses Gespräche geführt. Für die Unterbringung von Geflüchteten stehen dort Teilbereiche, z. B. eine Gesamtetage, zur Verfügung. Durch die bestehende räumliche Struktur des früheren Krankenhauses sind die Räumlichkeiten für die Unterbringung von Menschen mit Einschränkungen besonders geeignet. Daher wurden mit der Kplus Gruppe GmbH bereits folgende Rahmenbedingungen festgelegt: Die Anmietung und entsprechende Inbetriebnahme erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, die Laufzeit endet spätestens am 31.12.2025. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch die Stadt Leverkusen. Für die Betreuung von Personen mit besonderen Bedarfslagen erfolgt die Beauftragung einer Dienstleistenden bzw. eines Dienstleisters.


Ort aus dem Stadtführer: Wiesdorf
Straßen aus dem Artikel: Heinrich-Claes-Str
Themen aus dem Artikel: Bezirksregierung Köln, kplus

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