Kommunalwahlen am 13. September 2020 – Wahlhelfer gesucht


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 03.07.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Bei den für den 13. September 2020 angesetzten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden in Leverkusen der Stadtrat, die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat sowie der Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin neu bestimmt. Wahlleiter ist Herr Beigeordneter Marc Adomat.

Die Wahlen zum Stadtrat erfolgen in den insgesamt 26 Kommunalwahlbezirken. Die Wahl der insgesamt 53 Mitglieder des Stadtrates erfolgt je zur Hälfte per Direktwahl bzw. über Reservelisten (+ OB). Die jeweils 13 Mitglieder der drei Bezirksvertretungen werden ausschließlich nach Listenwahl bestimmt.

Bei der Wahl zum Stadtrat hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jeder Wähler eine Stimme.

Insgesamt stehen in Leverkusen 108 Urnenwahllokale sowie 26 Briefwahllokale zur Verfügung. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden voraussichtlich ab Mitte August versendet. Diese informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokales. Ab dann können auch die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden.

Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht beträgt 16 Jahre, für das passive Wahlrecht 18 Jahre. Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (Gemeinde/Stadt bzw. Kreis) wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlhelfer:
Für die Kommunalwahlen mit Wahl des Oberbürgermeisters am 13. September sowie für eine möglicherweise erforderliche Stichwahl am Sonntag, 27. September 2020 sucht die Stadt Leverkusen Wahlhelfer.

Das Wahlehrenamt können Personen übernehmen, die
• die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen
• am Wahltag das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und
• am Wahltag seit mindestens 16 Tagen einen Wohnsitz in Leverkusen innehaben

Der Einsatz erfolgt in einem der 108 Urnenwahllokale im Stadtgebiet oder in einem der 26 Briefwahllokale. Dem Einsatzwunsch in Wohnortnähe wird, soweit möglich, Rechnung getragen. Das Erfrischungsgeld für den Einsatz in den Wahllokalen vor Ort beträgt 50 Euro; für den Einsatz in den Briefwahllokalen 40 Euro.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, können sich im Bürgerbüro melden; per Mail:
360-wahlen@stadt.leverkusen.de oder telefonisch unter Tel. 0214 / 406 – 33 95.

Eine Anmeldung ist auch online möglich über die städtische Homepage. Hier sind zudem weitere Informationen zum Thema zu finden:
https://www.leverkusen.de/rathaus-service/politik/wahlen/wahlhelfer-gesucht.php


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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