Fast eine Woche früher: Alle Altersgruppen dürfen wieder in die Kita

Der Umfang des Betreuungsangebots bleibt aus Infektionsschutzgründen eingeschränkt

Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 20.05.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Wie in ganz Nordrhein-Westfalen wird in den Kindertagesstätten Leverkusens ab Montag, 8. Juni 2020, ein eingeschränkter Regelbetrieb wiederaufgenommen. Alle Kinder haben dann grundsätzlich einen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung. Allerdings wird dieser Anspruch eingeschränkt, um den Infektionsschutz zu sichern.

In Orientierung an den jeweiligen Betreuungsverträgen und dem darin festgelegten zeitlichen Betreuungsumfang können die Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe des Landes 15 statt 25 Stunden, 25 statt 35 Stunden bzw. 35 statt 45 Stunden anbieten. Damit soll eine Überbelegung der Gruppen vermieden werden. Offene pädagogische Konzepte werden vorübergehend zugunsten fester Bezugsgruppen mit voneinander abgegrenzten Räumlichkeiten aufgegeben.

Der wiederaufgenommene, eingeschränkte, Regelbetrieb bedeutet auch, es gibt keinen Anspruch auf Notbetreuung mehr: Auf dieser neuen Stufe ist keine Bevorzugung einzelner Personengruppen mehr vorgesehen. Aspekte des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sollen aber in Abstimmung mit dem Jugendamt weiterhin berücksichtigt werden.

Es dürfen außerdem keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Zudem darf ein Kind nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen. Auch dabei sind Art und Ausprägung der Krankheitssymptome unerheblich.

Ursprünglich sollten die Tageseinrichtungen für Kinder und die Kindertagespflege in NRW ab Freitag, 12. Juni, wieder für alle Kinder geöffnet werden. Heute informierte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen über den früheren Start dieser Lockerungsmaßnahmen. In der Kindertagespflege (Betreuung bei Privatpersonen) soll die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge erfolgen, solange das die Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht zulassen. Wenn aus Infektionsschutzgründen erforderlich, kann in Abstimmung mit der Fachberatung eine anteilige Reduzierung des Betreuungsumfangs erfolgen. Entscheidend ist, dass allen Kindern eine Betreuung ggf. auch in einem eingeschränkten Umfang ermöglicht wird.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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