Die Sonne und die anhaltende Trockenheit haben ihren Preis: Wer für heute oder die kommenden Tage ein gemütliches Grillfest auf einer der öffentlichen Flächen der Stadt geplant hatte, muss seine Pläne ändern. Wegen hoher Brandgefahr hat die Stadtverwaltung ein sofortiges und umfassendes Grillverbot für das gesamte Stadtgebiet erlassen.
Grund für diese unumgängliche Maßnahme ist der sogenannte Graslandfeuerindex (GLFI), der am heutigen Dienstag, den 01.07.2025, die kritische Stufe 4 von 5 erreicht hat. Dieser vom Deutschen Wetterdienst ermittelte Wert zeigt an, wie hoch die Gefahr ist, dass sich durch trockene Vegetation Brände schnell ausbreiten können. Um die Sicherheit für Mensch und Natur zu gewährleisten, greift bei dieser Gefahrenstufe automatisch ein Verbot.
Konkret bedeutet das für Sie: Auf allen vier öffentlichen Grillflächen in Leverkusen ist das Entzünden von Feuer ab sofort untersagt. Dieses Verbot gilt ausnahmslos für Holzkohle- und Gasgrills ebenso wie für die Nutzung von Shishas. Die Stadt wird an den betroffenen Plätzen durch aufklappbare Schilder auf die aktuelle Regelung hinweisen. Der Kommunale Ordnungsdienst ist angewiesen, die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Damit Sie nicht umsonst mit Grillgut und Kohle anrücken, rät die Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich vor einem geplanten Grillvergnügen selbstständig zu informieren. Das Grillverbot tritt nämlich auch ohne gesonderte Ankündigung immer dann in Kraft, wenn der Graslandfeuerindex die Stufe 4 oder 5 erreicht. Den tagesaktuellen Wert für Leverkusen (maßgeblich ist die Wetterstation Köln/Bonn) können Sie jederzeit auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes einsehen. So vermeiden Sie Enttäuschungen vor Ort und helfen mit, unsere Grünflächen zu schützen.
Eine gute Nachricht für Grillfreunde in Wiesdorf gibt es zwar, sie lässt aber noch auf sich warten. Die von der Bezirksvertretung I Ende Juni beschlossene neue Grillzone wird in dieser Saison 2025 nicht mehr eingerichtet werden können. Wie die Verwaltung mitteilt, müssen hierfür erst die rechtlichen, finanziellen und baulichen Voraussetzungen geschaffen werden. Unter anderem muss die städtische Verordnung angepasst und vom Rat der Stadt verabschiedet werden. Ein genauer Zeitpunkt für die Eröffnung steht daher noch nicht fest.