Am 14. September 2025 haben die Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen das Wort: Ein neuer Stadtrat, die Bezirksvertretungen und das Amt des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin werden gewählt. Damit wirklich jeder seine Stimme selbstbestimmt und ohne Hürden abgeben kann, gibt es eine Reihe von Unterstützungsangeboten. Der städtische Beirat für Menschen mit Behinderung hat auf diese wichtigen Hilfen hingewiesen, die wir für Sie zusammengefasst haben.
Wer blind ist oder eine Sehbeeinträchtigung hat, muss nicht auf eine eigenständige Stimmabgabe verzichten. In allen 108 Leverkusener Wahllokalen liegen dafür spezielle Stimmzettelschablonen bereit. Diese werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein zur Verfügung gestellt und ermöglichen es, das Kreuz an der richtigen Stelle zu setzen.
Auch für die Briefwahl gibt es eine Lösung: Ein Wahlhilfepaket, bestehend aus einer Schablone und einer CD mit allen wichtigen Informationen, kann angefordert werden. Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes erhalten dieses Paket automatisch. Wer kein Mitglied ist, kann es bis zum 31. August 2025 kostenfrei beim Blinden- und Sehbehindertenverein Rhein-Wupper e.V. bestellen:
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei zugänglich ist, können Sie direkt auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nachlesen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das kein Hindernis. Sie können einfach einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen, barrierefreien Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen. Alternativ steht Ihnen selbstverständlich die Briefwahl offen. Eine Übersicht aller barrierefreien Wahllokale finden Sie online im Wahlscheinantrag der Stadt.
Auch das Briefwahlbüro im Verwaltungsgebäude an der Hauptstraße 137 in Wiesdorf ist barrierefrei über einen Aufzug in der 3. Etage erreichbar.
Wer beim Wählen Unterstützung benötigt, etwa weil er nicht lesen kann, darf eine Person seines Vertrauens als Wahlassistenz mit in die Kabine nehmen. Wichtig ist dabei: Diese Hilfsperson darf lediglich den Willen des Wählers umsetzen, ihn aber nicht beeinflussen. Sie ist zudem zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet.
Ausführliche Informationen zu den landesweiten Angeboten stellt der Blinden- und Sehbehindertenverband Westfalen e.V. auf seiner Webseite zur Verfügung: www.bsvw.org (Öffnet in einem neuen Tab)