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lesenDas Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat 1999 die Sperrklausel abgeschafft und 2008 die Ein-Sitz-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW für verfassungswidrig erklärt.
Nun wird voraussichtlich nach der Sommerpause von den Landtagsfraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen versucht, über den Landtag NRW eine neue prozentuale Hürde von 3% bei Kommunalwahlen ab 2020 einzuführen.
Das wird unter anderem damit begründet, dass durch die Zersplitterung aufgrund des Wegfalls der prozentualen Hürden bei Kommunalwahlen, die Gefahr einer Funktions- und Handlungsunfähigkeit in einem überwiegenden Teil der kommunalen Vertretungen bestehen würde.
"Diese Funktions- und Handlungsunfähigkeit des Stadtrates sehen wir meiner Meinung nach hier in Leverkusen nicht, weder in der Vergangenheit noch in seiner derzeitigen Konstellation", erklärt Ratsherr Dietmar Schaller von der Ratsgruppe Soziale Gerechtigkeit.
"Um hierüber genaue Daten zu bekommen, haben wir als Ratsgruppe eine Anfrage an die Verwaltung gestellt."
Außerdem weist Ratsherr Schaller noch darauf hin:
"Die drei antragstellenden Parteien im Landtag NRW für eine neue Sperrklausel bei Kommunalwahlen (SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen) würden wahrscheinlich am meisten von einer Wiedereinführung einer 3-Prozenthürde bei Kommunalwahlen profitieren, denn die Mandate der kleinen Parteien, die an einer prozentualen Hürde scheitern würden, gingen bei Wiedereinführung einer Sperrklausel voraussichtlich überwiegend an eben diese drei Fraktionen in den kommunalen Vertretungen in NRW.
Auch diese Tatsache sollte das Verfassungsgericht bei seiner Entscheidung beachten, wenn wie bereits von mehreren kleinen Parteien angekündigt, gegen diese neue undemokratische Sperrklausel vor dem Landesverfassungsgericht Klage eingereicht werden wird."