Gesamtstädtisches Konzept steckt Rahmen für neue Bauvorhaben ab

Dr. Ernst Grigat: "Chempark muss wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben"

Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 16.03.2015 // Quelle: Currenta

Ein neues gesamtstädtisches Konzept steckt nun den Rahmen für neue Bauvorhaben in Leverkusen und für den Chempark Leverkusen ab. Die Gutachtenteile betrachten und bewerten die aktuelle Gemengelage im Stadtgebiet und berücksichtigen die Entwicklungsmöglichkeiten von Stadt und Industrie gleichermaßen. Chempark-Leiter Dr. Ernst Grigat erklärt dazu: "Uns ist es wichtig, dass der Chempark wettbewerbs- und zukunftsfähig bleibt. Das Konzept bietet sowohl der Stadt als auch dem Chempark Möglichkeiten zur Weiterentwicklung."

Das Konzept hatte die Stadt Leverkusen beim TÜV Rheinland in Auftrag gegeben. Auslöser war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Abstandsgebot der so genannten Seveso-II-Richtlinie. Diese verlangt zwischen Betrieben, die unter das Störfallrecht fallen, und Bereichen mit so genannter schutzbedürftiger Nutzung (z. B. Wohngebiete) einen "angemessenen Abstand" zu wahren.

Dabei hat das Nebeneinander von Industrie und Wohnen in Leverkusen seit mehr als hundert Jahren Tradition. Im Stadtteil Wiesdorf wird die räumliche Nähe rund um den Chempark besonders deutlich. Das TÜV-Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Chemiestandorte und Stadt in erheblichem Maße voneinander profitierten und untrennbar seien. Eine rückwirkende räumliche Trennung schließen die Gutachter aus, da eine Stagnation der Stadtentwicklung und ein Funktionsverlust der Stadtteilzentren die Folge wären.

Auf dieser Basis empfehlen die TÜV-Gutachter ausgehend von den Werksgrenzen eine differenzierte Betrachtung, von der Grigat "Planungssicherheit für alle Beteiligten" erwartet:

Planungszone 1 schließt direkt an die Betriebsbereiche von Chempark und Dynamit Nobel an. In diesem Bereich sollten sich Freiflächen und nicht schutzbedürftige Nutzungen befinden. Die Stadtentwicklung führte in diesen Bereichen jedoch zu Ausnahmen, die nun dem Bestandsschutz unterliegen. Künftig jedoch ist ein Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen nicht mehr zulässig.

Planungszone 2 schließt unmittelbar an Planungszone 1 an und erstreckt sich bis zum gutachterlich ermittelten angemessenen Abstand. Hier gibt es bereits heute einen Bestand an schutzbedürftiger Nutzung. Nach Auffassung der Gutachter ist eine städtische Weiterentwicklung möglich, sofern der Gebietscharakter nicht verändert wird. Auf der Basis der aktuellen Bebauungssituation sollten gleichartige neue Projekte unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig sein.

Für die weiteren Bereiche des Stadtgebiets kommt das gesamtstädtische Konzept nicht zur Anwendung.

Hintergrundinformation:
Das deutsche Recht hat die EU-Vorgabe im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) verankert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte im September 2011 jedoch, dass die langjährige deutsche Praxis, die Vorschrift ausschließlich in der Stadtentwicklungsplanung zu berücksichtigen, nicht richtlinienkonform sei. Bei Baugenehmigungsverfahren für Einzelvorhaben spielte sie bis dahin nämlich keine Rolle. Daraus folgte, dass sich die Frage nach den angemessenen Abständen laut EuGH bei jedem einzelnen Baugenehmigungsverfahren stellte.

Am 23. März wird das gesamtstädtische Konzept dem Rat der Stadt Leverkusen vorgestellt. Im Frühjahr werden die Bürger in die Planung einbezogen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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