Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept vorgestellt


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 13.03.2015 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Nebeneinander von Industrie und städtischem Leben auf engstem Raum ist in Leverkusen ein historisch gewachsener Zustand mit mehr als 100-jähriger Tradition. Das neuere europäische Recht verlangt nun allerdings bei zukünftigen Entwicklungen einen angemessenen Abstand zu berücksichtigen zwischen bestimmten Industriebetrieben, die unter das Störfallrecht fallen (so genannte „Störfallbetriebe“), und Bereichen mit so genannter „schutzbedürftiger Nutzung“ (z.B. Wohnbebauung und öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr).

Um auch künftig die Entwicklungsinteressen der Stadt sowie der betroffenen Betriebe zu wahren und für alle Beteiligten Planungssicherheit zu gewährleisten, beauftragte die Stadt Leverkusen im August 2012 den TÜV Rheinland mit der Erstellung eines gesamtstädtischen Seveso-II-Konzepts zur Ermittlung der angemessenen Abstände um die Störfallbetriebe.

Die Ergebnisse des fertiggestellten Konzeptes sowie die daraus resultierenden Nutzungsmöglichkeiten für die betroffenen Areale innerhalb der ermittelten angemessenen Abstände stellte Baudezernentin Andrea Deppe heute bei einer Pressekonferenz vor.

Ausgangspunkt für das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2011, wonach bei Neuplanungen zwischen Störfallbetrieben einerseits und schutzbedürftigen Nutzungen andererseits ein angemessener Abstand eingehalten werden muss. Das gesamtstädtische Konzept gliedert sich entsprechend in einen technischen Gutachtenteil, der die ermittelten angemessenen Abstände zum Inhalt hat, und in einen konzeptionellen Gutachtenteil, der die zukünftig innerhalb der angemessenen Abstände zulässigen bzw. nicht zulässigen Nutzungen definiert.

Für die in Leverkusen ansässigen Störfallbetriebe bzw. deren Betriebsbereiche wurden seitens der Planungsbehörde bislang pauschale Achtungsabstände von 1.500 m angenommen. Dies hatte zur Folge, dass große Teile des Stadtgebietes innerhalb dieser Abstände lagen. Dadurch bedingt wurden für die Betriebsbereiche auf Leverkusener Stadtgebiet Einzelfallbetrachtungen notwendig, um beurteilen zu können, ob beabsichtigte Nutzungen mit den in der Nähe liegenden Betriebsbereichen vereinbar sind. Denn die Frage nach den angemessenen Abständen ist gemäß EuGH-Auslegung bei jedem einzelnen Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Gemäß dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-18-Leitfaden) wurden durch den TÜV Rheinland zunächst die angemessenen Abstände für die Störfallbetriebe berechnet. Das für die Stadt Leverkusen und insbesondere für die Stadtplanung und -entwicklung bedeutendste Ergebnis des nun vorliegenden Gutachtens ist, dass die angemessenen Abstände die zunächst pauschal angenommenen Achtungsabstände häufig deutlich unterschreiten. Lediglich in zwei Fällen (CHEMPARK und Dynamit Nobel GmbH) liegen angemessene Abstände vor, die über die jeweilige Werksgrenze hinausgehen. Die angemessenen Abstände der übrigen Störfallbetriebe fallen deutlich geringer aus und tangieren umliegende schutzbedürftige Nutzungen nicht.

In einem zweiten Schritt wurde ein Konzept zu zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der angemessenen Abstände erarbeitet. So wurde u.a. für die städtebaulichen Entwicklungsbereiche im direkten Umfeld von CHEMPARK und Dynamit Nobel GmbH ein Zwei-Zonen-Modell entwickelt:

Der Bereich zwischen Betriebsbereich und der „Bebauungskante“ der nächstliegenden schutzbedürftigen Nutzungen bildet die Planungszone 1. Hier ist kein weiteres Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen zugelassen.

Die Planungszone 2 schließt unmittelbar an Planungszone 1 an. Sie erstreckt sich bis zu den Grenzen des gutachterlich ermittelten angemessenen Abstands. Hier soll sich die Stadt gemäß dem bisherigen Gebietscharakter weiterentwickeln können. Schutzbedürftige Nutzungen sind unter Auflagen zulässig.

Das gesamtstädtische Seveso-II-Konzept soll zukünftig als Planungs- und Entscheidungsgrundlage bzw. Abwägungsmaterial für Planverfahren dienen. Ziel ist es, dass sowohl für die Betreiber als auch für die Stadt der heutige Bestand an Nutzungen gesichert und auch zukünftig im heutigen Rahmen weiterentwickelt werden kann.

Baudezernentin Andrea Deppe betonte, dass mit dem gesamtstädtischen Konzept endlich Rechts- und Planungssicherheit erreicht werde: „Das historisch gewachsene enge Nebeneinander von Wohnbebauung und Industriebetrieben ist eine Leverkusener Besonderheit. Mit dem gesamtstädtischen Seveso-II-Konzept ist es nun gelungen, die gestiegenen Sicherheitsvorgaben des Gesetzgebers einerseits, als auch die Entwicklungsbedürfnisse der Stadt sowie der hier ansässigen Unternehmen andererseits in Einklang zu bringen und für alle Beteiligten die dringend benötigte Planungssicherheit zu gewährleisten.“

Das Seveso-II-Konzept wird dem Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 23. März 2015 vorgestellt. Anschließend ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einschließlich Informationsveranstaltung und öffentlicher Auslegung der Unterlagen geplant. Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum gesamtstädtischen Seveso-II-Konzept abzugeben.

Danach werden dem Rat der Stadt Leverkusen die Stellungnahmen, die Abwägung und das ggf. modifizierte Konzept erneut vorgestellt, um es als städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen und es damit für das Verwaltungshandeln verbindlich zu machen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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