Die Stadt Leverkusen und die Polizei Köln haben eine umfassende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet weiter zu stärken. Mit dieser Vereinbarung wird die bereits bestehende enge und gute Zusammenarbeit zwischen dem Leverkusener Jugendamt und der zuständigen Polizeibehörde nochmals intensiviert und in ihren Abläufen verbessert.
Für die Stadt Leverkusen setzte Oberbürgermeister Stefan Hebbel seine Unterschrift unter das Dokument. Seitens der Polizei Köln, die auch für das Stadtgebiet Leverkusen zuständig ist, zeichnete Dirk Schuster, Kriminalinspektionsleiter bei der Kölner Kriminalpolizei, stellvertretend für den Direktionsleiter Michael Esser.
Das zentrale Anliegen der neuen Vereinbarung ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich vor jeglicher Form von Misshandlung, Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. Oberbürgermeister Stefan Hebbel betonte in diesem Zusammenhang: „Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit. Dies erfordert verbindliche Hilfe- und Schutzmaßnahmen im Zusammenwirken von Jugendämtern und Polizeibehörden.“ Er hob hervor, dass sowohl Polizei als auch Jugendamt gleichermaßen dem Schutz der Kinder verpflichtet sind und die Stadt gemeinsam mit der Polizei einen wichtigen Beitrag für noch mehr Schutz vor Gewalt leiste.
Bereits seit mehreren Jahren arbeiten das Jugendamt der Stadt Leverkusen und die Polizeibehörde beim Thema Kinderschutz Hand in Hand. Die neue Kooperationsvereinbarung fasst die Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen im jeweiligen Aufgabengebiet nun schriftlich zusammen. Aylin Doğan, Fachbereichsleiterin Kinder und Jugend bei der Stadt Leverkusen, erklärte dazu: „Damit können wir noch schneller sach- und fachgerecht im Sinn eines gelungenen Kinderschutzes handeln.“
Die Vereinbarung regelt unter anderem, dass die Polizei bei akuter Gefahr für Kinder und Jugendliche (sogenannte „Gefahr in Verzug“) vorläufige Maßnahmen ergreifen kann, um Schaden abzuwenden. In solchen Fällen ist die Polizei verpflichtet, das Jugendamt unverzüglich zu unterrichten, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren an Leib und Leben gewährleistet sein muss.
Die Kernaufgabe des Jugendamtes bleibt es, im Rahmen seines „Wächteramtes“ den Kinderschutz zu gewährleisten. Es steht zudem Eltern mit Informationen, Beratung und Hilfe bei Erziehungsfragen sowie in krisenhaften Situationen zur Seite. Das Jugendamt hat keine generelle Verpflichtung, die Polizei in Kinderschutzfällen zu unterrichten, bearbeitet jedoch die Kindeswohlmeldungen der Polizei und handelt in besonders gefährdenden Kindeswohlsituationen nach strafrechtlichen Vorgaben.
Ein weiterer wichtiger Pfeiler der Kooperation ist der vereinbarte regelmäßige Informationsaustausch zwischen Stadt und Polizei. Dieser dient dazu, Kindeswohlgefährdungen kriminalpräventiv vorzubeugen. Darüber hinaus ist die gemeinsame Bearbeitung akuter Fälle ein Kernpunkt der Vereinbarung.
Dirk Schuster, Kriminalinspektionsleiter bei der Kölner Kriminalpolizei, unterstrich abschließend die Bedeutung dieses Austausches: „Der regelmäßige Informationsaustausch ist für uns ein wesentlicher Bestandteil, um gefährdete Kinder frühzeitig zu identifizieren und zu verhindern, dass Ihnen Schaden zugefügt wird.“
Die Kooperation markiert somit einen bedeutenden Schritt, um den Kinderschutz in Leverkusen durch eine noch engere und verbindlichere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden auf ein höheres Niveau zu heben und die Sicherheit der jüngsten Leverkusener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.